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  3. Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten.

Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten.

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wehrpflichtauslandsaufenthwehrdienst
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  • saupreiss@pfalz.socialS saupreiss@pfalz.social

    @robert1962

    Natürlich wäre ich drum froh. Ich wäre sogar mit einer hohen Wahrscheinlichkeit dabei.

    Zwinge andere dazu, das zu tun: Wir sind an dieser Stelle in der Tat Gegner, sogar leider im Zweifel sehr erbitterte.

    Trotzdem danke fürs Gespräch. Und solange man mich nicht siezt, benötige ich keine Entschuldigungen. Wer austeilen kann, muss auch einstecken können.

    Ois guude!

    @ulrichkelber

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    robert1962@friendica.de
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    #70
    @Saupreiss @ulrichkelber Ein letztes Wort dazu von mir. Erbitterte Gegenerschaft ist im Zweifel sogar erfolgreicher als "Wischi Waschi Wangentätscheln." Als Demokrat muss man das aushalten können. Oft sind gute politische Entscheidungen nur durch die harte Konfrontation mit den eigenen und anderen politischen Ansichten getroffen worden.
    saupreiss@pfalz.socialS 1 Reply Last reply
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    • breakdownthewalls@freiburg.socialB breakdownthewalls@freiburg.social

      @ulrichkelber

      Doch, die Regelung zum Ausreiseverbot für Männer , wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen und sich keine Genehmigung eingeholt haben, war versteckt!

      Zwar konnten sie alle nachlesen: auf Seite 65 der entsprechenden Drucksache steht dann sogar zur Erläuterung der Neuregelung: "Absatz 2 legt zunächst fest, dass das WPflG – wie bisher – im Spannungs- oder Verteidigungsfall vollständig gilt. Künftig wird dies auch dann der Fall sein, wenn die Bundesregierung eine Rechtsverordnung über die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst nach dem neuen § 2a erlässt. In diesem Fall müssen alle Normen des WPflG angewandt werden, um die Durchsetzung der Wehrpflicht vollziehen zu können."
      (Drucksache 21/1853)

      Und? Haben hier in Fediverse alle verstanden was das jetzt bedeutet?

      Es kommt noch besser: im Gesetzgebungsverfahren wurde die Sache mit der Rechtsverordnung gestrichen, die Norm gilt somit uneingeschränkt.

      Transparente Kommunikation sieht anders aus. Wieso haben denn weder CDU und SPD im Bundestag noch das Verteidigungsministerium offen gesagt: "Lieber Männer, zwischen 17 und 45, Ihr dürft künftig nur noch mit unserer Erlaubnis länger als 3 Monate ins Ausland! Was haltet Ihr davon?"

      Stattdessen versteckt man die Neuregelung regelrecht.

      Und in der Beschlussempfehlung (Drucksache 21/3076) findet sich dann kein Sterbenswörtchen mehr zur Begründung der Verschärfung.

      So sieht nicht nur intransparente Kommunikation aus, sondern man kann sich sicher sein, dass sich die Berliner Politik etwas dabei gedacht hat, das genau so versteckt zu platzieren und es gerade nicht zu thematisieren! Übrigens, wer sich mal die Sachverständigengutachten zur Anhörung im Verteidigungsausschuss durchlesen will: an denen ist das ebenfalls völlig vorbei gegangen! Wenn schon die das augenscheinlich nicht verstanden haben, was da vorgelegt wurde, ist es recht wohlfeil, ja mutet zynisch an, zu fragen, ob "die Medien" Gesetzentwürfe denn "gar nicht mehr" anschauen würden.

      Drucksache 21/1853 -als PDF-
      https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdf

      Drucksache 21/3076 -als PDF-
      https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103076.pdf

      Link zur Anhörung im Verteidigungsausschuss (dort dann die Links zu den einzelnen Sachverständigengutachten):
      https://www.bundestag.de/ausschuesse/verteidigung/sitzungen/1111474-1111474

      #bmv #wehrpflicht #ausreiseverbot #brd #deutschland #zynismus #verteidigungsministerium #manner #armee #bundeswehr #bundestag #spd #cdu #merz #pistorius #Bundesregierung #montag #ostermontag #deutschland #ausreise #ausreisegenehmigung

      robert1962@friendica.deR This user is from outside of this forum
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      robert1962@friendica.de
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      #71

      @breakdownthewalls @ulrichkelber Dann sollte man das Gesetz zur Prüfung an das BVG vorlegen. Es wäre ja nicht das erste mal, dass Gesetze geändert oder komplett zurückgenommen werden müssen.
      Als da beispielsweise wären:

      1. Zwangsteilzeit (2007): Die Verpflichtung beamteter Lehrer zur Teilzeitbeschäftigung ohne Wahlmöglichkeit (Niedersachsen) wurde gekippt.

      2. Großer Lauschangriff: Teile des Gesetzes zur akustischen Wohnraumüberwachung wurden als verfassungswidrig eingestuft.

      3. Betreuungsgeld: Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz für nichtig, da dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fehlte.

      4. Volkszählung (1983): Das Gesetz wurde gestoppt, da es gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstieß.

      5. Luftsicherheitsgesetz (2006): Das BVerfG erklärte die Ermächtigung zum Abschuss entführter Passagiermaschinen für nichtig. Die Abwägung von Leben gegen Leben verstoße gegen die Menschenwürde.

      Die Liste ist da noch sehr lang.

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      • robert1962@friendica.deR robert1962@friendica.de
        @Saupreiss @ulrichkelber Ein letztes Wort dazu von mir. Erbitterte Gegenerschaft ist im Zweifel sogar erfolgreicher als "Wischi Waschi Wangentätscheln." Als Demokrat muss man das aushalten können. Oft sind gute politische Entscheidungen nur durch die harte Konfrontation mit den eigenen und anderen politischen Ansichten getroffen worden.
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        #72

        @robert1962

        Grundsätzlich volle Zustimmung - aber es gibt Punkte, die bei mir jenseitig demokratischer Kompromissfähigkeit liegen. Dieser hier gehört dazu, Todesstrafe etwa auch, Angriffskriege und ob statt wie über Klimaschutz - all das sind Dinge, wo ich bekennender Antidemokrat bin und Kompromisse nicht möglich.

        Beim Rest bedarf es des Streits, des aneinander reibens, des Ringens um Kompromisse und auch der zuweilen überschrittenen roten Linien.

        @ulrichkelber

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        • tajuyantachyon@chaos.socialT tajuyantachyon@chaos.social

          @chfrankcgn
          Aus meiner Sicht hat das _nichts_ mit Untertanenmentalität zu tun, sondern mit der Frage, ob jemand dieses Straatswesen (mit all seinen Schwächen und Ungerechtigkeiten und einem Kanzler, der nichtmal Ostern tut, wozu er aufgefordert wird) für vertreidigenswert hält. Im übrigen: auch im inneren dringend erforderlich und nicht mehr ganz gefahrlos.

          Ich für meinen Teil bejahe das.

          @robert1962 @ulrichkelber

          irom@social.tchncs.deI This user is from outside of this forum
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          #73

          @TajuyanTachyon Ich vermute @chfrankcgn hat mit Untertanen-Denke (etwas grob) ausdrücken wollen, dass man Gesetze nicht gut finden muss, nur weil sie Gesetze sind. Du schreibst „deutsche Staatsbürgerschaft bedeutet, dass man zur Verfassung steht“

          Ich würde das so auch nicht unterschreiben wollen. Ich habe mir meine Staatsbürgerschaft nicht ausgesucht und bin nie zur Verfassung gefragt worden. Warum sollte ich eine moralische Verpflichtung haben, alles gut finden zu müssen, was da drin steht?

          Was ist, wenn aktuelle Politiker die Verfassung ändern? Muss ich dann damit einverstanden sein?

          Wenn ich dich richtig verstehe kommt es dir darauf an, dass man nicht nur die Vorteile einer Gemeinschaft ausnutzen sollte, sondern sich beteiligen muss, wenn sie in Gefahr ist?

          @robert1962 @ulrichkelber

          robert1962@friendica.deR 1 Reply Last reply
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          • chfrankcgn@chaos.socialC chfrankcgn@chaos.social

            @robert1962 @ulrichkelber @TajuyanTachyon Es geht unserer Regierung aktuell nicht um Verteidigungsbereitschaft, sondern um "Kriegstüchtigkeit" (O-Ton).

            Und das ist ein sehr wichtiger Unterschied. Ginge es nur darum, uns im Notfall gegen einen Agressor verteidigen zu können, hätten wir die ganze Diskussion nicht.

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            #74
            @chfrankcgn @TajuyanTachyon @ulrichkelber Warum hätten wir die Diskussion nicht?
            Zum einen sind sich alle Experten noch vor zwei Jahren darüber einig gewesen, dass wir uns nicht einmal drei Tage verteidigen könnten, weil wir vieles von garnichts haben, aber wenig von dem, was benötigt werden würde. Wie die Situation heute aktuell aussieht, weiß ich leider nicht. Ich denke aber, nicht viel besser. In der Drohnenabwehr geht nicht viel, obwohl hier wohl die Zukunft der Militätoperationen liegt. Und was die Funkkommunikation angeht, wurde erst vor ein paar Tagen klar, dass sie unsere Streitkräfte eher gefährden statt unterstützen würde.
            Darüber hinaus sind wir Mitglied der NATO und und müssten, wenn z.B. Estland aufgrund russischer Angriffe den Artikel 5 ausrufen würden, militärischen Beistand leisten. Wir sind zwar dabei in Litauen eine Brigade aufzustellen, aber deren Ausrüstung fehlt hier wiederum zur Verteidigung, wie es hohe Militärs zu bedenken geben. Zuletzt noch
            der amtierende Heeresinspektuer. Von daher ist der Unterschied zu den Begriffen Kriegs und Wehrtauglichkeit meiner Meinung nach nur Wortklauberei und "Politikergetöse". Wir haben augenblicklich weder das eine noch das andere.
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            • irom@social.tchncs.deI irom@social.tchncs.de

              @TajuyanTachyon Ich vermute @chfrankcgn hat mit Untertanen-Denke (etwas grob) ausdrücken wollen, dass man Gesetze nicht gut finden muss, nur weil sie Gesetze sind. Du schreibst „deutsche Staatsbürgerschaft bedeutet, dass man zur Verfassung steht“

              Ich würde das so auch nicht unterschreiben wollen. Ich habe mir meine Staatsbürgerschaft nicht ausgesucht und bin nie zur Verfassung gefragt worden. Warum sollte ich eine moralische Verpflichtung haben, alles gut finden zu müssen, was da drin steht?

              Was ist, wenn aktuelle Politiker die Verfassung ändern? Muss ich dann damit einverstanden sein?

              Wenn ich dich richtig verstehe kommt es dir darauf an, dass man nicht nur die Vorteile einer Gemeinschaft ausnutzen sollte, sondern sich beteiligen muss, wenn sie in Gefahr ist?

              @robert1962 @ulrichkelber

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              #75
              @irom @ulrichkelber @chfrankcgn @TajuyanTachyon Da hast du mich korrekt verstanden. Deine Argumentation bzgl. deiner nicht ausgesuchten Staatsbürgerschaft lasse ich für mich nicht gelten, weil es dir sozusagen einen Freibrief für beliebige Gesetzesverstöße ausstellen würde. Denn du sagst damit aus, dass du deine Staatsbürgerschaft und damit deine Pflichten als Staatsbürger (die, sich an das geltende Recht zu halten) in Frage stellst. Außerdem nutzt du selbstverständlich sämtliche Vorteile, die dir unser Staat gibt. Angefangen bei einer nahezu kostenlosen Schulbildung über eine solidarische Krankenversicherung, in der nicht jedes Kind extra zahlen muss bis hin zur Feizügigkeit deiner Person und vieles mehr. Weiterhin hast du vollen Zugang zu den anderen Sozialleistungen, hast das aktive und passive Wahlrecht und niemand kann dich ausbürgern, wie z.B in der Nazizeit oder der DDR.
              Und nein, du musst nicht mit Verfassungsänderungen einverstanden sein. Ich bin es auch nicht immer gewesen. Dennoch respektiere ich es, wenn eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und auch im Bundesrat eine solche beschließen würde (drunter geht es gar nicht) als ausreichend demokratisch legitimiert.
              Sie ist nicht perfekt, weil Menschen an ihr arbeiten. Aber sie ist besser als die meisten auf dieser Welt, so weit Staaten eine solche haben. ABer auch hier haben wir unsere Argumente nun ausgetauscht und bin dehsalb nun auch hier raus aus der Diskussion. Vielen Dank für den nachdenkenswerten Input, den du gegeben hast.
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              • boerdejakobiner@machteburch.socialB boerdejakobiner@machteburch.social

                @robert1962 @ulrichkelber
                Nein. Ich war dagegen, die Wehrpflicht überhaupt aufzuheben - nicht weil Militär toll ist oder wir viele Soldaty brauchen, sondern Verteidigung zu wichtig ist, um sie den Profis zu überlassen.
                Dass Wehrpflicht nicht als "Postkartenregelung" für Verweigerung bzw. Widerspruch gestaltet wird, und eine Wehrverfassung den "wehrfähigen" Teil der Bevölkerung überwacht, schränkt unsere Rechte m.E. wesentlich weiter ein - die Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit fehlen!

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                canleaf@mastodon.social
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                #76

                @Boerdejakobiner @robert1962 @ulrichkelber Wusstest du, dass die KWAs sehr viele trans Frauen vor dem TSG Abschluss einbezogen hat, als der OP Zwang aufgehoben wurde?

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                • ulrichkelber@bonn.socialU ulrichkelber@bonn.social

                  Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten. Und ja, besser wäre es auf jeden Fall gewesen, die Regelung außerhalb von Spannungszeiten und bei rein freiwilligem #Wehrdienst praktisch auszusetzen … aber: Schauen sich Medien und die Berichterstatter:innen der Opposition Gesetzentwürfe eigentlich gar nicht mehr an? Versteckt ist die Regel ja nun nicht gerade

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                  Reisen nur mit Genehmigung - Kritik an Wehrdienstregeln

                  Nach vielen Diskussionen wurde zu Jahresbeginn eine verpflichtende Musterung für junge Männer eingeführt. Doch über ein Detail des neuen Gesetzes wurde bisher kaum gesprochen. Es betrifft potenziell sehr viele - und sorgt nun für Nachfragen.

                  favicon

                  tagesschau.de (www.tagesschau.de)

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                  #77

                  @ulrichkelber Recherche und journalistisches Arbeiten ist fast ausgestorben.
                  Es wird nur noch wiedergegeben und getriggert, kaum mehr eingeordnet oder wirklich erklärt.
                  Wie oft ich dieses Gesetz nun schon erklären durfte im Bekanntenkreis...
                  #Medienproblem

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                  • usi@ruhr.socialU usi@ruhr.social

                    @robert1962 @ulrichkelber @worthuelse Aus meiner Sicht gibt es Gesetze und Verordnungen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Geschehen einer Erklärung der Regierung bedürfen. Nicht jeder hat Jura studiert, um die Vorlagen oder das Bundesgesetzblatt zu verstehen.

                    Es gehört für mich zur Transparenz einer Regierung, nicht nur zu sagen: „So, da ist das Gesetz!“, sondern auch zu erklären, warum man wie entschieden hat. Und dabei wesentliche Aspekte von Gesetzen nicht zu verschweigen.

                    robert1962@friendica.deR This user is from outside of this forum
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                    robert1962@friendica.de
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                    #78
                    @usi @worthuelse @ulrichkelber Aber das kannst du doch jederzeit. Entweder live oder im "Bundestags TV" im Internet. Dafür werden doch die Bundestagsedabetten öffentlich geführt, einschließlich der drei Lesungen, damit der Interessierte das nachvollziehen kann. Dort wird ja nun wirklich haarklein darüber debattiert und auch erklärt, warum man dieses und jenes Gesetz eingebracht hat und/oder verabschieden will. Die Opposition nimmt es dann wie immer mit Gegenargumenten auseinander. Bis es dann zur Abstimmung kommt.
                    Ich kann da deine Kritik nicht wirklich nachvollziehen.
                    usi@ruhr.socialU 1 Reply Last reply
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                    • sardegna@nrw.socialS sardegna@nrw.social

                      @ulrichkelber ich würd nen Teufel tun und mich irgendwo abmelden, wenn ich nochmal in dem Alter wär.... son Scheiß gabs ja noch nicht mal zu meiner Zeit beim Zwangswehrdienst...
                      Zudem dürfte es verfassungswidrig sein, solange es keine militärische Krise gibt und solange es nur für Männer gilt...

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                      #79

                      @sardegna @ulrichkelber natürlich gab es diese Regelung früher schon, die ist nicht neu. Als ich gemustert wurde musste man sich auch melden wenn man ins Ausland ging. Die Frage ist nur, wer hat das jemals gemacht hat und wer will das überprüfen?

                      1 Reply Last reply
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                      • usi@ruhr.socialU usi@ruhr.social

                        @worthuelse @ulrichkelber Was ist denn das Gegenteil von „Selbstdenker“?

                        Ich halte ein gewisses Maß an Empörung schon für gerechtfertigt. Klar, man kann argumentieren, dass da ja alles offen in dem Gesetz bzw. dessen Entwurf drin steht.
                        Ich halte es aber für eine Pflicht der Regierung, die Bürger von sich aus über grundlegende Änderungen zu informieren. Am besten noch, bevor Presse und Opposition aktiv werden.

                        Für mich ist das ein weiterer Fehler in der Kommunikation seitens der Regierung.

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                        #80

                        @usi @worthuelse @ulrichkelber

                        Es gab keine Änderung! Diese Passage stand von jeher im Gesetz. Siehe bspw. WPflG von 2011, §3, Abs 2. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D

                        Oder noch besser 2005.

                        https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D#/text/bgbl105s1465b.pdf?_ts=1775519626675

                        usi@ruhr.socialU 1 Reply Last reply
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                        • ulrichkelber@bonn.socialU ulrichkelber@bonn.social

                          @sardegna Doch, es gab die Regelung auch früher. Allerdings begrenzt auf Spannungszeiten

                          ollivdb@nrw.socialO This user is from outside of this forum
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                          wrote last edited by
                          #81

                          @ulrichkelber @sardegna

                          Nicht ganz. Hat sich immer mal wieder geändert im Wandel zur ausgesetzten Wehrpflicht. In Fassung 2005 entfällt der §2, was jetzt wieder hinzugefügt wurde znd eine Einschränkung auf den Spannungsfall bzw. auch in der Fassung 2011 beinhaltet. Siehe https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D#/text/bgbl105s1465b.pdf?_ts=1775519626675

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                          • robert1962@friendica.deR robert1962@friendica.de
                            @usi @worthuelse @ulrichkelber Aber das kannst du doch jederzeit. Entweder live oder im "Bundestags TV" im Internet. Dafür werden doch die Bundestagsedabetten öffentlich geführt, einschließlich der drei Lesungen, damit der Interessierte das nachvollziehen kann. Dort wird ja nun wirklich haarklein darüber debattiert und auch erklärt, warum man dieses und jenes Gesetz eingebracht hat und/oder verabschieden will. Die Opposition nimmt es dann wie immer mit Gegenargumenten auseinander. Bis es dann zur Abstimmung kommt.
                            Ich kann da deine Kritik nicht wirklich nachvollziehen.
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                            wrote last edited by
                            #82

                            @robert1962 @ulrichkelber @worthuelse Wer der vielen Bürger ist denn ernsthaft daran interessiert, eine Bundestagsdebatte zu verfolgen, um den tieferen Sinn eines Gesetzes zu erkunden? Wobei die Debatten da oft auch nicht weiterhelfen, weil Begründungen nicht sachlich, sondern einseitig und polemisch vorgetragen werden.

                            Gerade bei emotional hoch gehandelten Themen wie der Wehrpflicht erwarte ich von der Regierung mehr. Ausser, die Akteure möchten noch mehr Politikverdrossenheit provozieren.

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                              @usi @worthuelse @ulrichkelber

                              Es gab keine Änderung! Diese Passage stand von jeher im Gesetz. Siehe bspw. WPflG von 2011, §3, Abs 2. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D

                              Oder noch besser 2005.

                              https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D#/text/bgbl105s1465b.pdf?_ts=1775519626675

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                              #83

                              @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Es gab eine Änderung. Nicht an § 3, sondern § 2. Im alten Gesetz stand, dass § 3 nur im Spannungs- und Verteidungsfall gilt.
                              Im neuen Gesetz steht:

                              [..]
                              Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
                              [..]

                              Übersetzt: es gilt IMMER.

                              Und genau deshalb bin ich der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Bürger ist, zu Nebenjob-Juristen zu werden, um Gesetze zu verstehen.

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                                @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Es gab eine Änderung. Nicht an § 3, sondern § 2. Im alten Gesetz stand, dass § 3 nur im Spannungs- und Verteidungsfall gilt.
                                Im neuen Gesetz steht:

                                [..]
                                Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
                                [..]

                                Übersetzt: es gilt IMMER.

                                Und genau deshalb bin ich der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Bürger ist, zu Nebenjob-Juristen zu werden, um Gesetze zu verstehen.

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                                #84

                                @usi @worthuelse @ulrichkelber

                                Dennoch war es schonmal so. Nehmen wir mal die Versionschronik:

                                Ich beginne 1995:
                                http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl195s1756.pdf

                                Dort gab es den §2 nicht in der Form, wie er im jetzigen Gesetz und im Gesetz von 2011 stand.
                                Dennoch gab es den §3 schon in fast dergleichen Form, mit dem Unterschied "Kreiswehrersatzamt" zu "Karrierecenter".

                                2005 hat man §2 ganz gestrichen. Dennoch war §3 noch genau so vorhanden. Ohne Einschränkungen. Also auch im Frieden.
                                http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl105s1465b.pdf

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                                  @usi @worthuelse @ulrichkelber

                                  Dennoch war es schonmal so. Nehmen wir mal die Versionschronik:

                                  Ich beginne 1995:
                                  http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl195s1756.pdf

                                  Dort gab es den §2 nicht in der Form, wie er im jetzigen Gesetz und im Gesetz von 2011 stand.
                                  Dennoch gab es den §3 schon in fast dergleichen Form, mit dem Unterschied "Kreiswehrersatzamt" zu "Karrierecenter".

                                  2005 hat man §2 ganz gestrichen. Dennoch war §3 noch genau so vorhanden. Ohne Einschränkungen. Also auch im Frieden.
                                  http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl105s1465b.pdf

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                                  #85

                                  @usi @worthuelse @ulrichkelber

                                  2011 wurde der §2 dann umgewandelt in das, was allgemein bekannt ist unter "der Abschaffung der Wehrpflicht" ( was de facto nicht stimmt, aber sei es drum ).
                                  http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111s1730.pdf

                                  Erst jetzt, mit dem neuen Gesetz wurde der §2 wieder expliziter abgeändert. Nichtsdestotrotz hat sich im Laufe der Jahre am §3 nichts geändert. Ja, zwischen 2011 und kürzlich war der ausgesetzt/ auf den Spannungsfall reduziert.
                                  Davor war der aber genau so wie jetzt auch schon. 2/2

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                                    @usi @worthuelse @ulrichkelber

                                    2011 wurde der §2 dann umgewandelt in das, was allgemein bekannt ist unter "der Abschaffung der Wehrpflicht" ( was de facto nicht stimmt, aber sei es drum ).
                                    http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111s1730.pdf

                                    Erst jetzt, mit dem neuen Gesetz wurde der §2 wieder expliziter abgeändert. Nichtsdestotrotz hat sich im Laufe der Jahre am §3 nichts geändert. Ja, zwischen 2011 und kürzlich war der ausgesetzt/ auf den Spannungsfall reduziert.
                                    Davor war der aber genau so wie jetzt auch schon. 2/2

                                    usi@ruhr.socialU This user is from outside of this forum
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                                    #86

                                    @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Ich hoffe, Ihr merkt selbst, dass es nicht eben einfach ist, ein paar einfach erscheinende Paragraphen zu erklären. Wir machen uns die Mühe, sie zu verstehen. Ca. 82 Mio andere Menschen kapitulieren davor. Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt, dass gerade Gesetze, die in Grundrechte eingreifen, von Politikern erklärt werden müssen. Es ist eine Bring-Schuld. Wir haben die nicht gewählt, damit die uns dumm sterben lassen 😉

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                                      @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Ich hoffe, Ihr merkt selbst, dass es nicht eben einfach ist, ein paar einfach erscheinende Paragraphen zu erklären. Wir machen uns die Mühe, sie zu verstehen. Ca. 82 Mio andere Menschen kapitulieren davor. Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt, dass gerade Gesetze, die in Grundrechte eingreifen, von Politikern erklärt werden müssen. Es ist eine Bring-Schuld. Wir haben die nicht gewählt, damit die uns dumm sterben lassen 😉

                                      ollivdb@nrw.socialO This user is from outside of this forum
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                                      #87

                                      @usi @worthuelse @ulrichkelber

                                      Da bin ich vollkommen d'accord.

                                      Auch was Git-Law betrifft.

                                      Und ja, die Verwirrung aka. Empörung wäre nicht da, wenn jeder das BGBl/Gesetze lesen würde/könnte.

                                      Die Frage, die für mich bei dem Thema allerdings im Raum steht, ist: Wer hat die Diskussion/Empörung losgetreten, warum wurde es losgetreten und wer profitiert davon?

                                      Ist imho das selbe wie mit dem "Heizungsgesetz". Wenn man da mal in die Versionen reinschaut, muss die CDU ganz kleine Brötchen backen.

                                      worthuelse@troet.cafeW 1 Reply Last reply
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                                        @usi @worthuelse @ulrichkelber

                                        Da bin ich vollkommen d'accord.

                                        Auch was Git-Law betrifft.

                                        Und ja, die Verwirrung aka. Empörung wäre nicht da, wenn jeder das BGBl/Gesetze lesen würde/könnte.

                                        Die Frage, die für mich bei dem Thema allerdings im Raum steht, ist: Wer hat die Diskussion/Empörung losgetreten, warum wurde es losgetreten und wer profitiert davon?

                                        Ist imho das selbe wie mit dem "Heizungsgesetz". Wenn man da mal in die Versionen reinschaut, muss die CDU ganz kleine Brötchen backen.

                                        worthuelse@troet.cafeW This user is from outside of this forum
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                                        #88

                                        @Ollivdb @usi @ulrichkelber Ha, gute Frage! Aber durch die Jauchegrube wühle ich mich mit Sicherheit nicht!

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                                        • ulrichkelber@bonn.socialU ulrichkelber@bonn.social

                                          Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten. Und ja, besser wäre es auf jeden Fall gewesen, die Regelung außerhalb von Spannungszeiten und bei rein freiwilligem #Wehrdienst praktisch auszusetzen … aber: Schauen sich Medien und die Berichterstatter:innen der Opposition Gesetzentwürfe eigentlich gar nicht mehr an? Versteckt ist die Regel ja nun nicht gerade

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                                          Reisen nur mit Genehmigung - Kritik an Wehrdienstregeln

                                          Nach vielen Diskussionen wurde zu Jahresbeginn eine verpflichtende Musterung für junge Männer eingeführt. Doch über ein Detail des neuen Gesetzes wurde bisher kaum gesprochen. Es betrifft potenziell sehr viele - und sorgt nun für Nachfragen.

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                                          tagesschau.de (www.tagesschau.de)

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                                          #89

                                          @ulrichkelber wofür sollen wir uns eigentlich verheizen lassen? Merz Burns und Babyface? Für Zwang, Nötigung und Unfreiheit?
                                          Ich denke ja nicht dran.
                                          Für dieses korrupte Scheisssystem?

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