"Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Der Molkerei-Unternehmer Theo Müller darf als „Unterstützer der AfD“ bezeichnet werden.
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"Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Der Molkerei-Unternehmer Theo Müller darf als „Unterstützer der AfD“ bezeichnet werden. Diese Formulierung verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht und sei eine zulässige Meinungsäußerung, weil es „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ dafür gebe."
„Müller unterstützt die AfD“ als Bezeichnung rechtens: Molkerei-Unternehmer Theo Müller verliert vor Gericht
Campact protestierte mit einer Kampagne gegen die Nähe des Molkerei-Milliardärs Theo Müller zu Alice Weidel. Dieser leitete rechtliche Schritte ein. Nun hat das Landgericht Hamburg entschieden.
(www.tagesspiegel.de)
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