Die Bundesjustizministerin hat als Reaktion auf den Fall von Collien #Fernandes angekündigt, den Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt früher vorzulegen.
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Die Bundesjustizministerin hat als Reaktion auf den Fall von Collien #Fernandes angekündigt, den Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt früher vorzulegen. Wir veröffentlichen, was im Strafrecht künftig für Deepfakes und heimliches Tracking gelten soll.
Gesetz gegen digitale Gewalt: Diese Deepfakes sollen künftig strafbar sein
Die Bundesregierung will Lücken bei der Strafbarkeit digitaler Gewalt schließen. Nach dem Aufschrei über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes soll das Kabinett schon diese Woche über einen Entwurf abstimmen. Wir veröffentlichen den strafrechtlichen Teil des Gesetzentwurfs.
netzpolitik.org (netzpolitik.org)
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Die Bundesjustizministerin hat als Reaktion auf den Fall von Collien #Fernandes angekündigt, den Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt früher vorzulegen. Wir veröffentlichen, was im Strafrecht künftig für Deepfakes und heimliches Tracking gelten soll.
Gesetz gegen digitale Gewalt: Diese Deepfakes sollen künftig strafbar sein
Die Bundesregierung will Lücken bei der Strafbarkeit digitaler Gewalt schließen. Nach dem Aufschrei über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes soll das Kabinett schon diese Woche über einen Entwurf abstimmen. Wir veröffentlichen den strafrechtlichen Teil des Gesetzentwurfs.
netzpolitik.org (netzpolitik.org)
1. Bereits das Herstellen von sexualisierten Deepfakes soll strafbar sein. Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Zur Begründung schreibt das BMJ, schon damit sei der "ehrverletzende Charakter und der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte" der Betroffenen gegeben.
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1. Bereits das Herstellen von sexualisierten Deepfakes soll strafbar sein. Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Zur Begründung schreibt das BMJ, schon damit sei der "ehrverletzende Charakter und der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte" der Betroffenen gegeben.
2. Es geht aber noch weiter: Der Entwurf stellt auch voyeuristische Aufnahmen unter Strafe. Bislang war es nur strafbar, Menschen heimlich nackt in einem „besonders geschützten Raum“ zu filmen – nicht aber in einer öffentlichen Sauna, einer Umkleide oder am Strand. Das ändert sich jetzt.
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2. Es geht aber noch weiter: Der Entwurf stellt auch voyeuristische Aufnahmen unter Strafe. Bislang war es nur strafbar, Menschen heimlich nackt in einem „besonders geschützten Raum“ zu filmen – nicht aber in einer öffentlichen Sauna, einer Umkleide oder am Strand. Das ändert sich jetzt.
3. Und weiterhin wird es jetzt strafbar, Aufnahmen von einem bekleideten Hintern oder der Brust zu machen, wenn diese "in sexuell bestimmter Weise abgebildet sind“. Die Kölnerin Yanni Gentsch hatte mit einer Petition Nachbesserungen hierfür gefordert.
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Die Bundesjustizministerin hat als Reaktion auf den Fall von Collien #Fernandes angekündigt, den Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt früher vorzulegen. Wir veröffentlichen, was im Strafrecht künftig für Deepfakes und heimliches Tracking gelten soll.
Gesetz gegen digitale Gewalt: Diese Deepfakes sollen künftig strafbar sein
Die Bundesregierung will Lücken bei der Strafbarkeit digitaler Gewalt schließen. Nach dem Aufschrei über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes soll das Kabinett schon diese Woche über einen Entwurf abstimmen. Wir veröffentlichen den strafrechtlichen Teil des Gesetzentwurfs.
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@ckoever *Fall würde hier besser passen, als "Geschichte".
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@ckoever *Fall würde hier besser passen, als "Geschichte".
@hannes99 danke, geändert
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@hannes99 danke, geändert
@ckoever danke fürs Ändern

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3. Und weiterhin wird es jetzt strafbar, Aufnahmen von einem bekleideten Hintern oder der Brust zu machen, wenn diese "in sexuell bestimmter Weise abgebildet sind“. Die Kölnerin Yanni Gentsch hatte mit einer Petition Nachbesserungen hierfür gefordert.
4. Die Verbreitung - nicht das Erstellen – von Deepfakes soll aber auch dann strafbar sein, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen einer Person „erheblich zu schaden“. Das hat dann gar keine sexualisierte Komponente mehr und würde für alles mögliche gelten.
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4. Die Verbreitung - nicht das Erstellen – von Deepfakes soll aber auch dann strafbar sein, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen einer Person „erheblich zu schaden“. Das hat dann gar keine sexualisierte Komponente mehr und würde für alles mögliche gelten.
5. Zuletzt stellt der Entwurf mit einem eigenen Paragrafen auch das heimliche und unerlaubte Tracking einer anderen Person unter Strafe. Das zielt auf eine weitere Form von digitaler Gewalt: den Einsatz von Spionage-Apps oder Trackern, um jemanden digital zu stalken.
Mehr dazu: https://netzpolitik.org/2026/digitales-stalking-er-wusste-immer-genau-wo-ich-war/
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