Das Polizeigesetz NRW ist nicht verfassungskonform, sagt die Datenschutzbeauftragte Gayk.
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Das Polizeigesetz NRW ist nicht verfassungskonform, sagt die Datenschutzbeauftragte Gayk. Ihre Kritik richtet sich gegen die weitgehenden Befugnisse zur Datenanalyse und auch gegen #Palantir netzpolitik.org/2026/automat...
Automatisierte Datenanalyse in... -
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