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  3. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden.

Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden.

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  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

    Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Beim dritten Versäumnis ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung komplett entfallen, auch die Kosten der Unterkunft.

    (2/3)

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    xsterbeprozessx@mastodon.social
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    #10

    @Bundesregierung übrigens ich empfehle einen Kurs bei der BAKöV wie schreibe ich einen Tröt über mehrere Tröts

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    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

      Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

      (3/3)

      janbeta@chaos.socialJ This user is from outside of this forum
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      janbeta@chaos.social
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      #11

      @Bundesregierung Von einer Regierungskoalition, bei der die eine Hälfte „christlich“ und die andere „sozial“ im Namen trägt, erwarte ich wenigstens, dass sie nicht nach unten tritt. Schlimmste, menschenverachtendste Entscheidung seit langer Zeit und absolut nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

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      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

        Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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        #12

        @Bundesregierung Schämt euch!

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        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

          Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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          #13

          @Bundesregierung
          Tja, ihr seid definitiv stolz darauf.

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          • sinchens_@mastodon.socialS sinchens_@mastodon.social

            @larsmb @Bundesregierung

            Die Würde des Menschen ist antastbar.
            Die Würde der Überreichen wird geschützt.

            atarifrosch@mastodon.deA This user is from outside of this forum
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            #14

            @sinchens_ @larsmb @Bundesregierung Die Würde des Menschen ist abhängig vom Geldbesitz. Wer kein Geld hat, ist kein Mensch, sondern Ausbeutungsmaterial ohne Würde und Rechte. Ausbeutungsmaterial, das nicht ausgebeutet werden kann, ist Gesellschaftsabfall und dezent zu entsorgen.

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            • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

              Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Beim dritten Versäumnis ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung komplett entfallen, auch die Kosten der Unterkunft.

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              herrkeludowig@mastodon.socialH This user is from outside of this forum
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              herrkeludowig@mastodon.social
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              #15

              @Bundesregierung holt das Cum-Ex Geld. Nicht das der Armen.

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              • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                jabgoe2089@hub.netzgemeinde.euJ This user is from outside of this forum
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                jabgoe2089@hub.netzgemeinde.eu
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                #16
                @Bundesregierung wichtig ist, die leute zu kujonieren und auch allen zu zeigen, dass ihr sie schikaniert. die 30 millarden euro ersparnis, die ihr im wahlkampf versprochen habt, sind zu 80 mio jetzt geschrumpft und werden später zu mehrausgaben anwachsen.
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                • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                  Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                  barbarawagner@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
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                  #17

                  @Bundesregierung Das ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Fern ab von jeder Lebensrealität.

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                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                    Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Beim dritten Versäumnis ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung komplett entfallen, auch die Kosten der Unterkunft.

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                    herberg@mastodon.onlineH This user is from outside of this forum
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                    #18

                    @Bundesregierung
                    Das klingt, als ob alle Grundsicherungsempfänger betroffen sind. Alleinerziehende, behinderte und kranke Menschen eingeschlossen.
                    Glückwunsch. Die nächste Stufe, nach Steigerung der Obdachlosigkeit, ist dann die Entfernung dieser Menschen, deren Leistungen voll gekürzt sind, in Konzentrationslagern, denn die passen ja nicht ins Stadtbild.Das alles für 1% Totalverweigerer?
                    Nein, dahinter kann doch nur die Absicht stecken, diese Sanktionen auf mehr Menschen anzuwenden. Warum?

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                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                      Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Beim dritten Versäumnis ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung komplett entfallen, auch die Kosten der Unterkunft.

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                      #19

                      @Bundesregierung Werden Steuersäumige auch so behandelt?

                      Also wer das erste mal seine Steuer verkürzt/verspätet zahlt darf 30% des Jahres keine Umsätze mehr machen und beim Dritten Versäumnis das ganze Jahr?

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                      • atarifrosch@mastodon.deA atarifrosch@mastodon.de

                        @sinchens_ @larsmb @Bundesregierung Die Würde des Menschen ist abhängig vom Geldbesitz. Wer kein Geld hat, ist kein Mensch, sondern Ausbeutungsmaterial ohne Würde und Rechte. Ausbeutungsmaterial, das nicht ausgebeutet werden kann, ist Gesellschaftsabfall und dezent zu entsorgen.

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                        xsterbeprozessx@mastodon.social
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                        #20

                        @atarifrosch
                        aber bitte so das es nicht in Würde ist denn das wäre ja noch schöner wenn die Menschen würdig gehen könnten nein für den Ausgang braucht es Geld damit Menschen ohne Geld diesen Weg nicht nehmen können wäre ja blöd wenn das irgendwann Statistisch auf diese Politik zurück fällt.

                        @sinchens_ @larsmb @Bundesregierung

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                        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                          Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                          #21

                          @Bundesregierung Und nochmal: Erklärt es mir bitte, als ob ich im Kindergarten wäre: Wie kann etwas entfallen, das "Grundsicherung" heißt?

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                          • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                            Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                            #22

                            @Bundesregierung was passiert wenn Menschen unzumutbare Jobs annehmen, sieht mensch bei der aktuellen Bundesregierung.

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                              Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                              #23

                              @Bundesregierung das habt ihr fein hingekriegt, mächtig gespart. Vor allem an der Menschenwürde. Geld sparen, wird’s keins, aber den Menschen mehr Angst machen und viele in Verzweiflung stürzen und in die Obdachlosigkeit was für ein erbärmliches Gesetz.

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