"Betreiber kleiner Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 25 Kilowatt müssen sich künftig selbst erst einen Abnehmer für ihren Strom suchen, ehe sie diesen ins Netz speisen dürfen."
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"Betreiber kleiner Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 25 Kilowatt müssen sich künftig selbst erst einen Abnehmer für ihren Strom suchen, ehe sie diesen ins Netz speisen dürfen." #wtf
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"Betreiber kleiner Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 25 Kilowatt müssen sich künftig selbst erst einen Abnehmer für ihren Strom suchen, ehe sie diesen ins Netz speisen dürfen." #wtf
@publictorsten Ohgott, Idiocracy schwappt direkt rüber zu uns..
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"Betreiber kleiner Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 25 Kilowatt müssen sich künftig selbst erst einen Abnehmer für ihren Strom suchen, ehe sie diesen ins Netz speisen dürfen." #wtf
Was soll denn so ein wirtschaftsschädigender Unfug, @BMWK? Und das entspricht auch so gar nicht dem Gedanken von Artikel 20a GG!
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