EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen
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EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen
Die systematische Abnahme von Fingerabdrücken bei Verdächtigen ohne Einzelfallprüfung verstößt gegen EU-Recht. Strafe bei Verweigerung ist nur bedingt zulässig.
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EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen
Die systematische Abnahme von Fingerabdrücken bei Verdächtigen ohne Einzelfallprüfung verstößt gegen EU-Recht. Strafe bei Verweigerung ist nur bedingt zulässig.
@heiseonline
Warte mal damit ich es richtig verstehe:Polizeien dürfen nicht systematisch biometrische Daten erfassen aber der Staat darf es mit dem Ausweis?
Ihr Mächtigen spielt uns hier doch keinen Datenschutz in Deutschland/Europa und der Welt vor, wenn Ihr am Ende doch alles von einem habt und ggs. auch austauscht.
Datenschutz gilt doch heute in vielen Fällen nur für reiche Straftäter ... die Akten vom 0815 kann man bei Firmen im Internet gg. ausreichend Geld erwerben.
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EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen
Die systematische Abnahme von Fingerabdrücken bei Verdächtigen ohne Einzelfallprüfung verstößt gegen EU-Recht. Strafe bei Verweigerung ist nur bedingt zulässig.
@heiseonline oh oh, das wird interessant beim nächsten Polizeikessel
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@heiseonline
Warte mal damit ich es richtig verstehe:Polizeien dürfen nicht systematisch biometrische Daten erfassen aber der Staat darf es mit dem Ausweis?
Ihr Mächtigen spielt uns hier doch keinen Datenschutz in Deutschland/Europa und der Welt vor, wenn Ihr am Ende doch alles von einem habt und ggs. auch austauscht.
Datenschutz gilt doch heute in vielen Fällen nur für reiche Straftäter ... die Akten vom 0815 kann man bei Firmen im Internet gg. ausreichend Geld erwerben.
Braucht man dann auch nicht mehr aufwändig und widerspruchslastig erheben, schließlich hat man ein Zertifikat, mit dem mans direkt auslesen kann.
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