Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.
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Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.
Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.
Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.
@Bundesregierung Gibt es in Deutschland wirklich keinen einzigen Juristen, der gegen diese schwerkriminelle, rechtsgerichtete, grundrechtswidrige, verfassungsfeindliche und demokratiezerstörende Bundesregierung, inkl. dem menschenverachtendem und ständig gegen die Menschenwürde verstoßenden Bundeskanzler vorgehen kann?
Wo sind diese Juristen? -
Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.
Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.
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@Bundesregierung BGH und EuGH! Bitte übernehmen! Unsere Politprofis haben es nicht so mit dem Recht.
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Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.
Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.
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@Bundesregierung Ich hab wohl den Überblick verloren: wie oft wurde die Vorratsdatenspeicherung schon auf verschiedenen Ebenen abgewatscht?
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Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.
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@Bundesregierung
Bisher wurde ja Attentate wie in Magdeburg nicht mal nach Warnungen an die Sicherheitsbehörden verhindert. Das ist alles Augenwischerei was ihr da beschließt. Ganz nebenbei scheint der BGH und die EU das auch als nicht rechtskonform einzustufen.
Diese Regierung ist echt nicht zum aushalten, und #Linnemann erzählt anderen was über Realität
#cdu #spd #merz #klingbeil 🫣 -
Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.
Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.
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@Bundesregierung lassen sich damit auch Lobbykontakte von Politikern nachweisen? Oder werden Die privilegiert?
Ich Frage für einen Freund. -
Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.
Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.
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Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.
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@Bundesregierung Die Aussagen sind schlicht falsch.

Es braucht Personal, nicht noch mehr Daten.... -
Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.
Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.
Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.
@Bundesregierung Lasst mich raten: Diese ungeheuren Datenmengen können dann nur mit einer Software namens #Palantir ausgewertet werden. Oder wollt ihr auch das Personal aufstocken?
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@Bundesregierung Ich seh das ehrlich gesagt anders als viele hier – für mich ist das ein guter Kompromiss. Die Anbieter speichern ja nur für ne gewisse Zeit, welcher Anschluss hinter welcher IP steckt. Im Bekanntenkreis gabs mal nen Fall (Beleidigung/Bedrohung, das übliche Zeug), da wurde das Verfahren eingestellt, weil man niemanden ermitteln konnte. Wäre hiermit wohl möglich - wenns als schwerwiegend genug zählt. Datenschutz darf nicht Täterschutz sein.
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Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.
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@Bundesregierung das hat das Verfassungsgericht schon mehrfach als verfassungswidrig befunden, was soll sich da geändert haben?
Die Kriminellen benutzen sowieso Software die das verschleiert, das ist doch Sicherheitstheater!
