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  3. Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

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  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

    Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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    #2

    @Bundesregierung Es werden weder ... wers glaubt.

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    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

      Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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      #3

      @Bundesregierung steckt euch eure #VDS sonst wo hin! Nichts wird dadurch besser aufgeklärt aber Millionen Nutzer unter Generalverdacht gestellt. #NoVDS !!!

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      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

        Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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        #4

        @Bundesregierung ihr habt echt den Schuss nicht gehört....

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        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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          #5

          @Bundesregierung Also so wie die Gesetze, die 2007 und 2015 in Karlsruhe gekippt wurden?

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          • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

            Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

            Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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            #6

            @Bundesregierung Neue Staffel "Nobody wants this" just dropped

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            • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

              Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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              #7

              @Bundesregierung Viel Glück vor Gericht... Aller Guten Dinge sind Drei, was?
              https://netzpolitik.org/2026/dritter-versuch-bundesregierung-beschliesst-anlasslose-vorratsdatenspeicherung/

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              • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                jannesko@mastodon.social
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                #8

                @Bundesregierung Neuseeland! Das Land mit einer Milliarde IP Adressen 😂

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                • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                  Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                  #9

                  @Bundesregierung
                  Ja ja, und nur schwere Straftaten pipapo.

                  Bis dann die erste Tür eingetreten wird, weil jemand den Blackrotz-Kanzler kritisiert hat.

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                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                    #10

                    @Bundesregierung Versuch 3.
                    Mit anderen fadenscheinigen Gründen. Die AfD freut sich dermaßen. Die aktuelle Regierung baut denen ihren Faschoüberwachungsapparat. Und wenn man sich die aktuellen Umfragen so anschaut ist das noch nicht mal übertrieben. Wir sind augenscheinlich kollektiv so doof, dass wir die beim nächsten mal wählen. Das muss doch Absicht sein. So dumm können die als Regierung nicht sein.😲

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                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                      #11

                      @Bundesregierung ihr benutzt einen falschen Namen @bigbrotheriswatchingyou@social.bund.de ist wohl der #klarnamen !

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                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                        #12

                        @Bundesregierung anlasslose Massenüberwachung mit Beteiligung von US Konzernen und damit Datenabfluss über den Atlantik ist einfach das einzige was überall drauf geworfen wird.

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                        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                          #13

                          @Bundesregierung die CSU agiert also weiterhin offen verfassungsfeindlich

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                          • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                            wrote last edited by
                            #14

                            @Bundesregierung

                            Die wiederkehrende demonstrative Ignoranz gegenüber der Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung (#VDS) zeigt hier wieder ihre hässliche Fratze.

                            Leider bleiben Regierungsmitglieder, die ihr gestörtes Verhältnis zu Grundrechten als Fetisch kultivieren von rechtlichen Konsequenzen verschont.

                            Diese Feinde der #Demokratie beteiligen sich damit aktiv an ihrer Zersetzung.

                            Von solchen Menschen werden wir regiert.

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                              #15

                              @Bundesregierung Die #vorratsdatenspeicherung ist schon zwei mal gescheitert. Wann lernt ihr es endlich?

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                                #16

                                @Bundesregierung

                                Legal, illegal, scheißegal!

                                Wie oft müssen Gerichte noch entscheiden, dass die anlasslose und massenhafte Speicherung von Daten auf Vorrat verfassungswidrig ist?

                                Wie oft müssen die C-Parteien noch verfassungswidrige Gesetze einbringen und Gerichtsurteile ignorieren, um offiziell als verfassungsfeindliche Parteien eingestuft zu werden?

                                Wie oft wollen die Wähler dieses Landes das noch ignorieren?

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                                  #17

                                  @Bundesregierung Die #Vorratsdatenspeicherung ist eine anlasslose Massenüberwachung, wie es sie vor allem in autoritären Staaten gibt. Sie schränkt die Grundrechte aller Bürger massiv ein und wurde schon mehrfach höchstgerichtlich als nicht vereinbar mit Grundrechten verworfen.
                                  Diese Bundesregierung setzt auf #Repression und totalitäre Gesetze!
                                  Warum macht die #SPD so einen Mist noch mit??

                                  #niewiederCDUCSU !!!

                                  #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Überwachung #FreiheitstattÜberwachung

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                                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                    Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                                    #18

                                    @Bundesregierung bucht euch schon mal ICE Tickets nach Karlsruhe lmao

                                    denkbeteiligung@digitalcourage.socialD 1 Reply Last reply
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                                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                      Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                                      salemslot@mastodon.socialS This user is from outside of this forum
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                                      #19

                                      @Bundesregierung IP Addressen SIND personenbezogene Daten. Das PR-Geblubber lenkt NICHT davon ab das wider besseres Wissen verfassungswidrig Vorratsdaten gespeichert werden.

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                                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                        Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                        Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                                        #20

                                        @Bundesregierung

                                        Gewohnt demokratiefeindlich, rechtsbrechend und auf den Spuren der Stasi wandelnd, die braune Abgrundkoalition.

                                        Aber auch mit diesem Demokratieabrissversuch werdet Ihr scheitern.

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                                        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                          Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                          Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                                          #21

                                          @Bundesregierung

                                          Hach, diverse VPN-Anbieter lassen dezent die Korken knallen.

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