BGH: Mehr Pflichten für Eigentümergemeinschaften bei maroden Balkonen
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BGH: Mehr Pflichten für Eigentümergemeinschaften bei maroden Balkonen
Sind Balkone so sanierungsbedürftig, dass Schäden drohen, muss eine Eigentümergemeinschaft eingreifen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Michael-Matthias Nordhardt.
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