Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen und behandeln.
Uncategorized
1
Posts
1
Posters
5
Views
-
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss.#Eilmeldung #AfD #Verfassungsschutz
AfD darf vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werden -
R relay@relay.mycrowd.ca shared this topic