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  3. Ich sage mal voraus:

Ich sage mal voraus:

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  • awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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    #4

    @WolGus es gibt eine bedeutungslose Änderung an 28a ErbStG

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    � 28a ErbStG - Verschonungsbedarfspr�fung - dejure.org

    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz �28a - (1) 1 �berschreitet der Erwerb von beg�nstigtem Verm�gen im Sinne des � 13b Absatz 2 die Grenze des � 13a...

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    dejure.org (dejure.org)

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    • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

      RE: https://mastodon.social/@AwetTesfaiesus/116297534893887038

      Ich sage mal voraus:

      Es gibt eine Änderung bei der Verschonungsregel ("Döpfner-Privileg"), die keine echten Auswirkungen auf die Realität hat (insb. ja auch, weil der Steuervollzug Landessache ist); z.B. ein "soll nur gewährt werden, wenn der Steuerschuldner darlegt, dass…"

      Bei der "Erbschaftssteuer" könnte es eine Erhöhung des Satzes, mit anschließender "ewiger zinslose Stundung" geben (ist gerade wohl so ein kleiner Hype, z.B. bei der Wegzugssteuer so Praxis)

      Effekt: Null

      tdpsk@sueden.socialT This user is from outside of this forum
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      tdpsk@sueden.social
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      #5

      @AwetTesfaiesus ich bin kein Fan der Verschonung und will sie nicht verteidigen. Nur mit dem Vergleich zur Wegzugsteuer tue ich mich schwer - denn da unterscheidet sich gut gemeint und gut gemacht. Die unendliche Stundung gibt es seit 2022 nicht mehr. Gestundet wird bei Rückkehr binnen 7 Jahren, aber viele FA sagen einfach nö. In der Praxis müssen dann Gründer:innen, die nur kurz in einem EU-Land leben wollen, vor Gericht ziehen und teilweise eine Bankbürgschaft vorlegen.

      awettesfaiesus@mastodon.socialA 2 Replies Last reply
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      • R relay@relay.infosec.exchange shared this topic
      • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

        Ich denke, es wird ein Glöckchen an die Verschonungsregel geschraubt. Dann ließe sich behaupten, dass sowohl bei der Schenkungssteuer als auch bei der Vermögenssteuer "nachgeschärft" wurde.

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        B This user is from outside of this forum
        brewbart@troet.cafe
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        #6

        @AwetTesfaiesus Es könnte meine Paranoia sein, aber mich beschleicht das Gefühl bei bestimmten Großspendern/"Lobbyisten" stehen zeitnah Erben an weswegen man pro forma diese Regeln anfassen will, nix wirklich ändert, aber im Nachhinein immer plärrt "Das haben wir doch kürzlich geändert, das braucht Zeit zu wirken, konzentriert euch auf was anderes". Dieses Manöver kostet uns Jahrzehnte

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        • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

          RE: https://mastodon.social/@AwetTesfaiesus/116297534893887038

          Ich sage mal voraus:

          Es gibt eine Änderung bei der Verschonungsregel ("Döpfner-Privileg"), die keine echten Auswirkungen auf die Realität hat (insb. ja auch, weil der Steuervollzug Landessache ist); z.B. ein "soll nur gewährt werden, wenn der Steuerschuldner darlegt, dass…"

          Bei der "Erbschaftssteuer" könnte es eine Erhöhung des Satzes, mit anschließender "ewiger zinslose Stundung" geben (ist gerade wohl so ein kleiner Hype, z.B. bei der Wegzugssteuer so Praxis)

          Effekt: Null

          trojaner@norden.socialT This user is from outside of this forum
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          #7

          @AwetTesfaiesus Es ist doch die Aufgabe der Regierung, die Reichen zu schonen, und uns zu bescheißen, nicht?

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          • tdpsk@sueden.socialT tdpsk@sueden.social

            @AwetTesfaiesus ich bin kein Fan der Verschonung und will sie nicht verteidigen. Nur mit dem Vergleich zur Wegzugsteuer tue ich mich schwer - denn da unterscheidet sich gut gemeint und gut gemacht. Die unendliche Stundung gibt es seit 2022 nicht mehr. Gestundet wird bei Rückkehr binnen 7 Jahren, aber viele FA sagen einfach nö. In der Praxis müssen dann Gründer:innen, die nur kurz in einem EU-Land leben wollen, vor Gericht ziehen und teilweise eine Bankbürgschaft vorlegen.

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            #8

            @tdpsk der EuGH hat doch gerade gesagt, dass die unendliche Stundung bei Wegzug in ein EU-Land der richtige Weg ist, oder?

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            • tdpsk@sueden.socialT tdpsk@sueden.social

              @AwetTesfaiesus ich bin kein Fan der Verschonung und will sie nicht verteidigen. Nur mit dem Vergleich zur Wegzugsteuer tue ich mich schwer - denn da unterscheidet sich gut gemeint und gut gemacht. Die unendliche Stundung gibt es seit 2022 nicht mehr. Gestundet wird bei Rückkehr binnen 7 Jahren, aber viele FA sagen einfach nö. In der Praxis müssen dann Gründer:innen, die nur kurz in einem EU-Land leben wollen, vor Gericht ziehen und teilweise eine Bankbürgschaft vorlegen.

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              #9

              @tdpsk die alternative hielte ich bei Umzug innerhalb der EU auch für rechtlich höchst fragwürdig

              tdpsk@sueden.socialT 1 Reply Last reply
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              • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                Ich denke, es wird ein Glöckchen an die Verschonungsregel geschraubt. Dann ließe sich behaupten, dass sowohl bei der Schenkungssteuer als auch bei der Vermögenssteuer "nachgeschärft" wurde.

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                #10

                @AwetTesfaiesus
                Hab das hier zum "Döpfner-Privileg" gefunden: https://mmm.verdi.de/medienwirtschaft/aktiengeschenk-doepfners-steuercoup-69089

                Schenkungssteuer und Verschonungsregel verstehe ich damit. Aber wieso meinst Du könne man sagen, dass auch bei der Vermögenssteuer "nachgeschärft" worden sei?

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                • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                  Ich denke, es wird ein Glöckchen an die Verschonungsregel geschraubt. Dann ließe sich behaupten, dass sowohl bei der Schenkungssteuer als auch bei der Vermögenssteuer "nachgeschärft" wurde.

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                  #11

                  @AwetTesfaiesus Wenn es so kommt, kann ich nur hoffen, dass SPD-Wähler:innen diese Diskussion, Deine Vorhersage und das Ergebnis zur Kenntnis nehmen und sich daran lange erinnern!

                  anwagnerdreas@hcommons.socialA 1 Reply Last reply
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                  • anwagnerdreas@hcommons.socialA anwagnerdreas@hcommons.social

                    @AwetTesfaiesus Wenn es so kommt, kann ich nur hoffen, dass SPD-Wähler:innen diese Diskussion, Deine Vorhersage und das Ergebnis zur Kenntnis nehmen und sich daran lange erinnern!

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                    #12

                    @AwetTesfaiesus Aber wahrscheinlich wird es, sagen wir mal in der Bild-Zeitung, schonmal nicht groß aufbereitet oder gar skandalisiert werden. Gibt es Orte/Medien, wo das in eine breitere Öffentlichkeit getragen wird? (Damit meine ich nicht eine reichweitenstärkere Social Media Plattform, sondern Presse oder ÖRR.)

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                    • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                      @tdpsk die alternative hielte ich bei Umzug innerhalb der EU auch für rechtlich höchst fragwürdig

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                      #13

                      @AwetTesfaiesus nur wenn das FA erst mal nö sagt und die Betroffenen das Recht jedes Mal einklagen müssen, stellt das insbesondere für Gründer:innen in der Praxis eine enorme Hürde dar. Zumal sich wohl bei manchen Ämtern die Idee breitmacht, zur Absicherung der Stundung eine Bankbürgschaft zu fordern. Meiner Meinung nach muss hier im Gesetz nachgebessert werden: keine Wegzugbesteuerung innerhalb der EU und fertig.

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