@Kampfteppich @KVB_Pressemitteilungen Du hast in deiner Rechnung 2*1,5 stehen. Die StVO schreibt zum überholten Radfahrenden innerorts 1,5m vor, beim entgegenkommenden ist der der berühmte ausreichende Abstand maßgeblich, der nirgends geregelt ist. 80 cm bei einem entgegenkommenden Gelenkbus fände ich allerdings furchteinflösend.