@patric @E Ja dann. Auf zum Verbraucherschutz oder einen Juristen, um abzuklären, ob die Nachbesserungen bei dir noch zumutbar sind. Falls nicht, viel Spaß mit dem Händler, der von Wandlung nach erfolgloser Nachbesserungen bestimmt noch nie etwas gehört haben will. Frag mal eine Sichmaschine dazu. Wird mühsam, ist aber so im BGB geregelt.