Gute Nachrichten für AI-Chatbot-BetreiberEs gibt sie doch noch, die guten Nachrichten:Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Falschangaben seines KI-Chatbots nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG haftet, weil der Chatbot kein „Dritter" im Sinne des Gesetzes ist und die Verantwortung des Unternehmens selbst dann besteht, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen programmiert worden sein sollte.Will heißen: Sagt der Chatbot etwas Falsches, bist du als Betreiber haftbar. Und wir alle wissen ja, dass 10% der Aussagen verkehrt sind.Wenn das Schule macht und der BGH dem Urteil zustimmt, werden ein paar Spielkinder den Chatbots von Unternehmen wahrscheinlich Angebote entlocken, die den Unternehmen schaden werden. Und was da noch so alles passieren kann.Ich kenne da beispielsweise ein Unternehmen, das den Telefonsupport von Unternehmen durch Bots ersetzen will und auch Kaltakquise-Anrufe mit AI machen soll. Das wird lustig. Ich glaube, wir werden da wohl sehr viele Mobilfunkverträge bekommen, bei denen uns Vodafone und Telekom sogar noch Geld dazugeben.Wir werden sehen, was sich daraus noch alles ergibt.#shortpost #blogpost #blog #AI #OLG #Hamm #Chatbot #Haftung #Missbrauch