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    adfichter@infosec.exchangeA
    Zum gestrigen Urteil zur #eID-Abstimmung: es ist absolut nachvollziehbar, dass die Abstimmung wegen der Swisscom-Spende nicht wiederholt wird. Was ich eher fragwürdig finde: die Eintretensdiskussion unter den Bundesrichter:innen weil der Eintrag auf der EFK-Website bereits "publik" war im August. Ich hatte den Eintrag zufällig im August gesehen in meiner Recherche zur #eID, ihn aber nicht wirklich wichtig genug eingeschätzt. Ich hätte diese Website sonst nie und nimmer konsultiert. Man muss ja auch mehrere Tabs erst aufklappen, um diesen zu entdecken. Was somit als "publik" gilt und was nicht...welche Website in der Theorie eine Öffentlichkeit und ein Publikum hätte, und was nicht.---ist eine interessante Grundsatzfrage in Zeiten digitaler fragementierten Öffentlichkeiten.