«Zusammengefasst lässt sich also feststellen: Zwar gehen die Verfahren wegen des einfachen Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln zurück und das Ziel der Entkriminalisierung des #Cannabis konsums hat insofern Früchte getragen», sagte Polizeipräsident Schnabel. Einen Rückgang des illegalen Handels mit Rauschmitteln und eine damit einhergehende Entlastung für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte gebe es jedoch nicht.