Video verbreitet: Tierrechtler*in verurteilt
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Video verbreitet: Tierrechtler*in verurteilt
Das LG Oldenburg hat eine Aktivistin schuldig gesprochen, illegal erstelltes Videomaterial aus einem #Schlachthof an die Tierrechtsorganisation @ARIWA gegeben zu haben.
#Ariwa darf dieses lt. Gericht nicht weiter veröffentlichen.
Ein legitimer Beitrag zur Aufklärung werde geahndet, während das eigentliche Unrecht unangetastet bleibe, heißt es bei Ariwa.
Recherche & Video: https://www.ariwa.org/co2-betaeubung-schweine/
via https://www.topagrar.com/panorama/news/video-verbreitet-tierrechtler-zu-schadenersatz-verurteilt-20016308.html
#Tierrechte #Tierschutz
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Video verbreitet: Tierrechtler*in verurteilt
Das LG Oldenburg hat eine Aktivistin schuldig gesprochen, illegal erstelltes Videomaterial aus einem #Schlachthof an die Tierrechtsorganisation @ARIWA gegeben zu haben.
#Ariwa darf dieses lt. Gericht nicht weiter veröffentlichen.
Ein legitimer Beitrag zur Aufklärung werde geahndet, während das eigentliche Unrecht unangetastet bleibe, heißt es bei Ariwa.
Recherche & Video: https://www.ariwa.org/co2-betaeubung-schweine/
via https://www.topagrar.com/panorama/news/video-verbreitet-tierrechtler-zu-schadenersatz-verurteilt-20016308.html
#Tierrechte #Tierschutz
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@stekopf @ARIWA Versteht mich nicht falsch, ich finde Abwägungen durchaus wichtig. Aber um Verbrechen aufzudecken, braucht es Beweise und wenn Staatsanwaltschaft kein Interesse an Verbrechen hat, weil zu wenige oder keine Beweise vorliegen, dann braucht es Whistleblower oder Beweise, die ohne StA beschafft werden müssen. So. Wenn dann die Beweise in Form von Video präsentiert würden und die StA immer noch nicht aktiv wird, braucht es die Öffentlichkeit, um Verbrechen aufzudecken & zu verhindern.
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@stekopf @ARIWA Versteht mich nicht falsch, ich finde Abwägungen durchaus wichtig. Aber um Verbrechen aufzudecken, braucht es Beweise und wenn Staatsanwaltschaft kein Interesse an Verbrechen hat, weil zu wenige oder keine Beweise vorliegen, dann braucht es Whistleblower oder Beweise, die ohne StA beschafft werden müssen. So. Wenn dann die Beweise in Form von Video präsentiert würden und die StA immer noch nicht aktiv wird, braucht es die Öffentlichkeit, um Verbrechen aufzudecken & zu verhindern.
Ariwa ist wohl nur insofern "betroffen", als dass sie Bilder/Videos nicht weiter veröffentlichen dürfen, die ARD dagegen schon. (frag mich nicht)
https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/co2-betaeubung-gnadenakt-oder-tierquaelerei/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy8wYzIwYmVkYS03ODZkLTQ5OWEtOTEyNi02YWFhOTc2YjY3MWIDie Klage des Tierhalters richtet sich gegen die beiden Aktivist*innen.
Aber die Geschichte ist noch nicht zuende, sie haben Berufung eingelegt:
https://norden.social/@moeria/116232903516047697 -
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