Eine Frage an die #Jurabubble:
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Eine Frage an die #Jurabubble:
Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].
#DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].
Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?
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Eine Frage an die #Jurabubble:
Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].
#DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].
Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?
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@weddige Gute Frage. Dass es stinkt, steht fest.

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Eine Frage an die #Jurabubble:
Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].
#DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].
Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?
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@weddige
Der Eilbeschluss gilt sofort und ist grundsätzlich umzusetzen; die Beschwerde stoppt die Wirkung nicht automatisch. Nur wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof irgendwann die Vollziehung aussetzt oder der BayVGH den Beschluss abändert/aufhebt, darf die Stadt die Umsetzung vorläufig unterlassen. Der Beschluss ist jetzt auch schon vollstreckbar (Zwangsgelder etc.).
Das Hauptverfahren läuft davon unabhängig weiter. -
@weddige
Der Eilbeschluss gilt sofort und ist grundsätzlich umzusetzen; die Beschwerde stoppt die Wirkung nicht automatisch. Nur wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof irgendwann die Vollziehung aussetzt oder der BayVGH den Beschluss abändert/aufhebt, darf die Stadt die Umsetzung vorläufig unterlassen. Der Beschluss ist jetzt auch schon vollstreckbar (Zwangsgelder etc.).
Das Hauptverfahren läuft davon unabhängig weiter.@heilrath danke! Dann war mein Verständnis grundsätzlich korrekt und Reiter macht einfach was er will 🥴
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Wie ich das sehe: die einstweilige Anordnung gilt schon jetzt, das ist der Sinn einer solchen nach § 123 VwGO.
Eine Beschwerde hat in diesen Fällen keine aufschiebende Wirkung (vgl. § 149 VwGO).
Was der Oberbürgermeister hier macht, erinnert ein bisschen an Donald Trump für Arme- er weigert sich seiner Amtspflicht nachzukommen. Das dürfte Zweifel an seiner Verfassungstreue wecken!
#DieterReiter #reiter #ob #oberburgermeister #munchen #bayern #tempo #tempolimit #mittlererring #tempolimit30 #vg #verwaltungsgericht #rechtsstaat #verfassungstreue #trump #donaldtrump #rechtsstaatsverachtung #dienstag #jurabubble
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Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].
#DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].
Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?
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@weddige
Sie fühlen sich nicht mehr an Gesetze und Gerichtsbeschlüsse gebunden, weil auf Bundesebene ja auch immer öfter drauf geschissen wird. -
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Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].
#DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].
Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?
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Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].
#DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].
Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?
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@weddige Diese Arroganz und Überheblichkeit der politischen Kaste ist einfach nur zum 🤮 . Wer sich so über klare gerichtliche Ansagen hinwegsetzt ist seines Amtes unwürdig, gehört umgehend abgesetzt und vor Gericht gestellt.
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@weddige
Der Eilbeschluss gilt sofort und ist grundsätzlich umzusetzen; die Beschwerde stoppt die Wirkung nicht automatisch. Nur wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof irgendwann die Vollziehung aussetzt oder der BayVGH den Beschluss abändert/aufhebt, darf die Stadt die Umsetzung vorläufig unterlassen. Der Beschluss ist jetzt auch schon vollstreckbar (Zwangsgelder etc.).
Das Hauptverfahren läuft davon unabhängig weiter. -
@weddige Gute Frage. Dass es stinkt, steht fest.

@Labonitamascota @weddige Bei einem ähnlichen Verhalten der Staatsregierung hat in der Vergangenheit mal allein das laute öffentliche Nachdenken über das Zwangsmittel der Erzwingungshaft geholfen.
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