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  3. Eine Frage an die #Jurabubble:

Eine Frage an die #Jurabubble:

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jurabubblemunchenlandshuteralleedieterreiter
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  • weddige@gruene.socialW weddige@gruene.social

    Eine Frage an die #Jurabubble:

    Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].

    #DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].

    Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?

    1/2

    weddige@gruene.socialW This user is from outside of this forum
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    weddige@gruene.social
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    #2

    Und hier noch die Referenzen:

    [1]: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-mittlerer-ring-tempo-30-verwaltungsgericht-landshuter-allee-li.3388270

    [2]: https://www.instagram.com/reel/DU0wjsBDsbF/

    2/2

    breakdownthewalls@freiburg.socialB 1 Reply Last reply
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    • weddige@gruene.socialW weddige@gruene.social

      Eine Frage an die #Jurabubble:

      Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].

      #DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].

      Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?

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      labonitamascota@muenchen.socialL This user is from outside of this forum
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      labonitamascota@muenchen.social
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      #3

      @weddige Gute Frage. Dass es stinkt, steht fest. 🤧

      khgu@sueden.socialK 1 Reply Last reply
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      • weddige@gruene.socialW weddige@gruene.social

        Eine Frage an die #Jurabubble:

        Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].

        #DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].

        Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?

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        heilrath@gruene.socialH This user is from outside of this forum
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        #4

        @weddige
        Der Eilbeschluss gilt sofort und ist grundsätzlich umzusetzen; die Beschwerde stoppt die Wirkung nicht automatisch. Nur wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof irgendwann die Vollziehung aussetzt oder der BayVGH den Beschluss abändert/aufhebt, darf die Stadt die Umsetzung vorläufig unterlassen. Der Beschluss ist jetzt auch schon vollstreckbar (Zwangsgelder etc.).
        Das Hauptverfahren läuft davon unabhängig weiter.

        weddige@gruene.socialW stephanb@ruhr.socialS 2 Replies Last reply
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        • heilrath@gruene.socialH heilrath@gruene.social

          @weddige
          Der Eilbeschluss gilt sofort und ist grundsätzlich umzusetzen; die Beschwerde stoppt die Wirkung nicht automatisch. Nur wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof irgendwann die Vollziehung aussetzt oder der BayVGH den Beschluss abändert/aufhebt, darf die Stadt die Umsetzung vorläufig unterlassen. Der Beschluss ist jetzt auch schon vollstreckbar (Zwangsgelder etc.).
          Das Hauptverfahren läuft davon unabhängig weiter.

          weddige@gruene.socialW This user is from outside of this forum
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          weddige@gruene.social
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          #5

          @heilrath danke! Dann war mein Verständnis grundsätzlich korrekt und Reiter macht einfach was er will 🥴

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          • weddige@gruene.socialW weddige@gruene.social

            Und hier noch die Referenzen:

            [1]: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-mittlerer-ring-tempo-30-verwaltungsgericht-landshuter-allee-li.3388270

            [2]: https://www.instagram.com/reel/DU0wjsBDsbF/

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            #6

            @weddige

            Wie ich das sehe: die einstweilige Anordnung gilt schon jetzt, das ist der Sinn einer solchen nach § 123 VwGO.

            Eine Beschwerde hat in diesen Fällen keine aufschiebende Wirkung (vgl. § 149 VwGO).

            Was der Oberbürgermeister hier macht, erinnert ein bisschen an Donald Trump für Arme- er weigert sich seiner Amtspflicht nachzukommen. Das dürfte Zweifel an seiner Verfassungstreue wecken!

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            § 149 VwGO - Einzelnorm

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            (www.gesetze-im-internet.de)

            #DieterReiter #reiter #ob #oberburgermeister #munchen #bayern #tempo #tempolimit #mittlererring #tempolimit30 #vg #verwaltungsgericht #rechtsstaat #verfassungstreue #trump #donaldtrump #rechtsstaatsverachtung #dienstag #jurabubble

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            • weddige@gruene.socialW weddige@gruene.social

              Eine Frage an die #Jurabubble:

              Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].

              #DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].

              Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?

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              elala@nrw.socialE This user is from outside of this forum
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              #7

              @weddige
              Sie fühlen sich nicht mehr an Gesetze und Gerichtsbeschlüsse gebunden, weil auf Bundesebene ja auch immer öfter drauf geschissen wird.

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              • weddige@gruene.socialW weddige@gruene.social

                Eine Frage an die #Jurabubble:

                Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].

                #DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].

                Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?

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                #8

                @weddige

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                  Eine Frage an die #Jurabubble:

                  Das Verwaltungsgericht #München hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass auf der #LandshuterAllee wieder Tempo 30 eingeführt werden muss[1].

                  #DieterReiter stellt sich jetzt aber hin und sagt, er wird das nicht umsetzen, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind[2].

                  Darf er das? Ist es nicht die Idee von Eilverfahren, dass die Stadt eben nicht erst das Hauptverfahren und alle Instanzen abwarten kann, bis sie tätig wird?

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                  macnutzer94@sueden.socialM This user is from outside of this forum
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                  #9

                  @weddige Diese Arroganz und Überheblichkeit der politischen Kaste ist einfach nur zum 🤮 . Wer sich so über klare gerichtliche Ansagen hinwegsetzt ist seines Amtes unwürdig, gehört umgehend abgesetzt und vor Gericht gestellt.

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                  • heilrath@gruene.socialH heilrath@gruene.social

                    @weddige
                    Der Eilbeschluss gilt sofort und ist grundsätzlich umzusetzen; die Beschwerde stoppt die Wirkung nicht automatisch. Nur wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof irgendwann die Vollziehung aussetzt oder der BayVGH den Beschluss abändert/aufhebt, darf die Stadt die Umsetzung vorläufig unterlassen. Der Beschluss ist jetzt auch schon vollstreckbar (Zwangsgelder etc.).
                    Das Hauptverfahren läuft davon unabhängig weiter.

                    stephanb@ruhr.socialS This user is from outside of this forum
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                    #10

                    @heilrath @weddige Schon dreist und ziemlich suspekt, wenn ein Politiker glaubt, dass ihm nützt, einen Gerichtsentscheid zu missachten, um eine anstehende Wahl zu gewinnen.

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                      @weddige Gute Frage. Dass es stinkt, steht fest. 🤧

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                      #11

                      @Labonitamascota @weddige Bei einem ähnlichen Verhalten der Staatsregierung hat in der Vergangenheit mal allein das laute öffentliche Nachdenken über das Zwangsmittel der Erzwingungshaft geholfen.

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