Was für eine aufregende Zeit im Moment.
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Was für eine aufregende Zeit im Moment. Unser Vermieter will sein Haus ja eigentlich nur als Ganzes verkaufen. Nun habe ich am Montag eine ehem. Kollegin getroffen, die seit langem eine Eigentumswohnung sucht. Und sie hat großes Interesse daran, die restlichen 2 Wohnungen in unserem Haus zu kaufen. Eine für sich und die andere als Kapitalanlage. Keine Ahnung ob das am Ende klappt, aber wir haben wieder Hoffnung, unsere Wohnung kaufen zu können.
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Was für eine aufregende Zeit im Moment. Unser Vermieter will sein Haus ja eigentlich nur als Ganzes verkaufen. Nun habe ich am Montag eine ehem. Kollegin getroffen, die seit langem eine Eigentumswohnung sucht. Und sie hat großes Interesse daran, die restlichen 2 Wohnungen in unserem Haus zu kaufen. Eine für sich und die andere als Kapitalanlage. Keine Ahnung ob das am Ende klappt, aber wir haben wieder Hoffnung, unsere Wohnung kaufen zu können.
@naschtiger Hm, da mal ein Hinweis von mir, was in meinem Umfeld mal gemacht wurde bei ähnlicher Konstellation.
Ich benutze aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit hier mal nicht gegenderte Formen. Bitte sieh es mir nach.4 Wohneinheiten, 4 Interessenten an einer Wohnung, ein Eigentümer, der nur das Haus als Ganzen verkaufen will.
Die 4 Interessenten haben einen Kaufvertrag mit dem Eigentümer gemacht, für das Haus als Ganzes. Im Vertrag wurde für jeden neuen Eigentümer festgelegt, welcher Anteil am Kaufpreis zu entrichten ist. Kauf abgeschlossen. Eigentümer befriedigt, da ganzes Haus in einem verkauft.
Gleichzeitig haben die 4 neuen Eigentümer eine Teilungserklärung abgeschlossen. Die hat dann sofort die neuen Eigentumsverhältnisse je Wohneinheit geregelt. Ergebnis war danach ein Haus, aufgeteilt in 4 Wohneinheiten und jede mit eigenem Besitzer und somit auch frei verkaufbar.
Ich weiß nur nicht, wie das im Grundbuch geregelt wurde. Ob das sofort in einem Vorgang war oder 2. -
@naschtiger Hm, da mal ein Hinweis von mir, was in meinem Umfeld mal gemacht wurde bei ähnlicher Konstellation.
Ich benutze aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit hier mal nicht gegenderte Formen. Bitte sieh es mir nach.4 Wohneinheiten, 4 Interessenten an einer Wohnung, ein Eigentümer, der nur das Haus als Ganzen verkaufen will.
Die 4 Interessenten haben einen Kaufvertrag mit dem Eigentümer gemacht, für das Haus als Ganzes. Im Vertrag wurde für jeden neuen Eigentümer festgelegt, welcher Anteil am Kaufpreis zu entrichten ist. Kauf abgeschlossen. Eigentümer befriedigt, da ganzes Haus in einem verkauft.
Gleichzeitig haben die 4 neuen Eigentümer eine Teilungserklärung abgeschlossen. Die hat dann sofort die neuen Eigentumsverhältnisse je Wohneinheit geregelt. Ergebnis war danach ein Haus, aufgeteilt in 4 Wohneinheiten und jede mit eigenem Besitzer und somit auch frei verkaufbar.
Ich weiß nur nicht, wie das im Grundbuch geregelt wurde. Ob das sofort in einem Vorgang war oder 2.@AlienJay Vielen Dank für den Erfahrungsbericht! Bei uns gibt es auch noch ganz viele offene Fragen, wir stehen noch ganz am Anfang und haben auch noch keine Ahnung, wie dann die Teilung in Eigentumswohnungen vorgenommen werden soll. Glücklicherweise haben meine Frau und ich eine ganz tolle Vermögensberaterin gefunden, die uns mit Rat und Tat zur Seite stehen würde. Aber erst mal schauen, ob sich meine Kollegin mit unserem Vermieter einig wird.
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@AlienJay Vielen Dank für den Erfahrungsbericht! Bei uns gibt es auch noch ganz viele offene Fragen, wir stehen noch ganz am Anfang und haben auch noch keine Ahnung, wie dann die Teilung in Eigentumswohnungen vorgenommen werden soll. Glücklicherweise haben meine Frau und ich eine ganz tolle Vermögensberaterin gefunden, die uns mit Rat und Tat zur Seite stehen würde. Aber erst mal schauen, ob sich meine Kollegin mit unserem Vermieter einig wird.
@naschtiger Die Teilungserklärung sollte gemeinsam mit einem Notar erstellt werden. Das muss eh über den laufen.
Wichtigste Frage wäre erstmal, ob der bisherige Eigentümer bereit an eine Eigentümergemeinschaft zu verkaufen. Denn bei de Teilung ist er dann raus. Er verkauft das ganze Haus.
Also einig werden müssten sich:
1. Der Eigentümer mit der zukünftigen Eigentümergemeischaft
2. Die neuen Eigentümer miteinander bzgl. Der Kostenanteile.Der bisherige Eigentümer muss sich nicht mit einzelnen neuen Eigentümern einig werden. Denn er verkauft keine einzelnen Wohnungen.
Ihr (Du mit deiner Frau) müsstet euch überlegen, was ihr für die Wohnung bereit wärt zu zahlen. Deine Kollegin muss für sich die gleiche Überlegung anstellen. Da muss natürlich mit einfließen, dass ihr auch Anteile kauft, die nicht in der Wohnung liegen.
Dann mal en Eigentümer fragen, wie seine Preisvorstellung ist. Und dann seht ihr schon in welche Richtung es gehen würde. -
@naschtiger Die Teilungserklärung sollte gemeinsam mit einem Notar erstellt werden. Das muss eh über den laufen.
Wichtigste Frage wäre erstmal, ob der bisherige Eigentümer bereit an eine Eigentümergemeinschaft zu verkaufen. Denn bei de Teilung ist er dann raus. Er verkauft das ganze Haus.
Also einig werden müssten sich:
1. Der Eigentümer mit der zukünftigen Eigentümergemeischaft
2. Die neuen Eigentümer miteinander bzgl. Der Kostenanteile.Der bisherige Eigentümer muss sich nicht mit einzelnen neuen Eigentümern einig werden. Denn er verkauft keine einzelnen Wohnungen.
Ihr (Du mit deiner Frau) müsstet euch überlegen, was ihr für die Wohnung bereit wärt zu zahlen. Deine Kollegin muss für sich die gleiche Überlegung anstellen. Da muss natürlich mit einfließen, dass ihr auch Anteile kauft, die nicht in der Wohnung liegen.
Dann mal en Eigentümer fragen, wie seine Preisvorstellung ist. Und dann seht ihr schon in welche Richtung es gehen würde.@AlienJay Unser Vermieter hatte uns schon einen Preis für unsere Wohnung genannt und wir kennen auch seine Preisvorstellung für das ganze Haus. Der uns genannte Preis für unsere Wohnung ist für uns fast schon eine Obergrenze von dem, was wir finanzieren könnten. Also muss man halt jetzt schauen ob es mit dem zusammen passt, was meine Kollegin zahlen möchte.
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@AlienJay Unser Vermieter hatte uns schon einen Preis für unsere Wohnung genannt und wir kennen auch seine Preisvorstellung für das ganze Haus. Der uns genannte Preis für unsere Wohnung ist für uns fast schon eine Obergrenze von dem, was wir finanzieren könnten. Also muss man halt jetzt schauen ob es mit dem zusammen passt, was meine Kollegin zahlen möchte.
@naschtiger Einfach wird das nicht. Da ist soviel zu berücksichtigen um die Wohnungen zu bewerten. Die Lage der Wohnung spielt eine Rolle. Die Ausstattung der Wohnung. Natürlich die Größe und wie sie geschnitten ist.
Da Gemeineigentum muss eingepreist werden. Das hat euer Vermieter, als er euch einen Wohnungspreis nannte sicher schon getan.Ich wünsche euch ganz viel Glück bei eurem Vorhaben und dass es klappt. Daumen sind gedrückt. Denn Wohneigentum ist echt ein wichtiger Faktor für die Zukunft.
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