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  3. Das VG Köln stoppt vorerst die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“.

Das VG Köln stoppt vorerst die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“.

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    #1

    Das VG Köln stoppt vorerst die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Doch das ist noch lange nicht das Aus für ein Verbotsverfahren. Warum der Beschluss vor allem die Schlampigkeit des Verfassungsschutzes offenlegt – nicht die Harmlosigkeit der AfD, analysiert Bijan Moini. https://www.volksverpetzer.de/analyse/verwaltungsgericht-koeln-afd-verbotsverfahren/?utm_source=mstdn

    unnon89@nrw.socialU catflyhigh@troet.cafeC osterhase@mastodon.socialO nullbockgeneration@mastodon.socialN I 5 Replies Last reply
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      Das VG Köln stoppt vorerst die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Doch das ist noch lange nicht das Aus für ein Verbotsverfahren. Warum der Beschluss vor allem die Schlampigkeit des Verfassungsschutzes offenlegt – nicht die Harmlosigkeit der AfD, analysiert Bijan Moini. https://www.volksverpetzer.de/analyse/verwaltungsgericht-koeln-afd-verbotsverfahren/?utm_source=mstdn

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      #2

      @Volksverpetzer Es ist eher die Schlampigkeit der Gerichte als die des Verfassungsschutz. Jener Gerichte die schon immer auf Seiten der Täter standen. <.<

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      • unnon89@nrw.socialU unnon89@nrw.social

        @Volksverpetzer Es ist eher die Schlampigkeit der Gerichte als die des Verfassungsschutz. Jener Gerichte die schon immer auf Seiten der Täter standen. <.<

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        #3

        @unnon89

        Wenn du mal in die Begründung des Gerichts schaust, heben sie ab auf eklatante Mängel im Gutachten, wo bestimmte Bereich nicht abgedeckt sind und andere inkonsistent.

        Sprich: Das BfV-Gutachten ist nicht gerichtsfest, sondern könnte(!) wahrscheinlich in einem Hauptverfahren von der Gegenseite erfoglreich zerpflückt werden. Nicht weil die Partei (natürlich) rechtsextremistisch und antidemokratisch wäre, sondern weil die Argumentation nicht ausreicht.

        Deshalb die einstweilige Aussetzung. Diese Kritik an der Arbeit des BfV hätte durch bessere juristische Redaktion im BfV vermieden werden können. Das ist vermutlich sogar eine nützliche Sache, weil das BfV nun genau diese Mängel im Text beseitigen kann, um im Hauptverfahren zu gewinnen.

        Das gleiche Thema gilt bei der Verbotsprüfung durch das BVerfG. Da muss von Anfang an eine saubere, gerichtsfeste, juristisch belastbare Akte eingereicht werden, sonst fliegt das Verfahren schon im Vorfeld auseinander. Das wäre dann keine pro-afd-Entscheidung, sondern eine Art Mängelrüge, aber die Nazis würden das natürlich so verbreiten.

        So blöd das klingt: Auch wenn alle Beteiligten wissen, dass diese Partei durch und durch verfassungswidrig ist und die Leute übelste Nazis in Nadelstreifen, muss das juristisch unangreifbar sein. Wenn Gerichte so unparteiisch sind schützt das letztlich auch nicht-rechte Gruppen gegen Exekutiv-Organe wie das BfV.

        @Volksverpetzer

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        • volksverpetzer@digitalcourage.socialV volksverpetzer@digitalcourage.social

          Das VG Köln stoppt vorerst die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Doch das ist noch lange nicht das Aus für ein Verbotsverfahren. Warum der Beschluss vor allem die Schlampigkeit des Verfassungsschutzes offenlegt – nicht die Harmlosigkeit der AfD, analysiert Bijan Moini. https://www.volksverpetzer.de/analyse/verwaltungsgericht-koeln-afd-verbotsverfahren/?utm_source=mstdn

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          #4

          @Volksverpetzer
          Ergänzung:
          Ich glaube es kommt in eurem Artikel nicht vor, aber im TV wurde auch noch gesagt, daß in dem Gutachten bisher quasi nur Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen enthalten sind, nicht jedoch die Erkenntnisse, die sich aus ihren erweiterten Befugnissen ergeben (V-Leute u. andere Mittel der geheimen Informationsbeschaffung.
          (Falls ihr das doch drinne habt, bitte ich um Entschuldigung.)

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          • volksverpetzer@digitalcourage.socialV volksverpetzer@digitalcourage.social

            Das VG Köln stoppt vorerst die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Doch das ist noch lange nicht das Aus für ein Verbotsverfahren. Warum der Beschluss vor allem die Schlampigkeit des Verfassungsschutzes offenlegt – nicht die Harmlosigkeit der AfD, analysiert Bijan Moini. https://www.volksverpetzer.de/analyse/verwaltungsgericht-koeln-afd-verbotsverfahren/?utm_source=mstdn

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            #5

            @Volksverpetzer
            Darf eine externe Jura SEK helfen oder müssen das von dobrindt geweihte kräfte der merianstr 100 selber hin bekommen?

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              #6

              @Volksverpetzer

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                ichbinda@mastodon.social
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                #7

                @Volksverpetzer die Frage ist warum man überhaupt dauernd jemanden braucht der einem sagt was ist. Es sind Nazis seit Partei Gründung

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