Morgen ist der 4. März 2026.
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Morgen ist der 4. März 2026.
Damit wird sich dann das Urteil BVerwG, 04.03.1966 - IV C 2.65 60 Mal gejährt haben.
In diesem Urteil wurde entscheiden, daß das Abstellen von privaten Stehzeugen im öffentlichen Raum erlaubt ist und eine Stadtverwaltung das nicht prinzipiell untersagen kann.
Mehr zum Kontext und zum Hintergrund in https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf
und zum Widerstand in
Kein Platz für Blech
Seit Jahrzehnten dürfen Autos auf öffentlicher Fläche parken. Das muss nicht so bleiben.
(www.fr.de)
Jedenfalls, vor 60 Jahre fing die ganze Misere an, die dazu geführt hat, daß jedermensch glaubt, seinen Blechkram in der Öffentlichkeit lagern zu dürfen.


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Morgen ist der 4. März 2026.
Damit wird sich dann das Urteil BVerwG, 04.03.1966 - IV C 2.65 60 Mal gejährt haben.
In diesem Urteil wurde entscheiden, daß das Abstellen von privaten Stehzeugen im öffentlichen Raum erlaubt ist und eine Stadtverwaltung das nicht prinzipiell untersagen kann.
Mehr zum Kontext und zum Hintergrund in https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf
und zum Widerstand in
Kein Platz für Blech
Seit Jahrzehnten dürfen Autos auf öffentlicher Fläche parken. Das muss nicht so bleiben.
(www.fr.de)
Jedenfalls, vor 60 Jahre fing die ganze Misere an, die dazu geführt hat, daß jedermensch glaubt, seinen Blechkram in der Öffentlichkeit lagern zu dürfen.


@isotopp Die Bundesländer könnten gegen flächendeckendes Dauerparken vorgehen, indem sie Gemeingebrauch genauer definieren und entsprechend einschränken. Das wird auch schon im Urteil erwähnt: "Ob Parken immer zum verkehrsrechtlichen Gemeingebrauch gehöre und ob für Fälle, in denen das nicht mehr der Fall sei, landesrechtliche Vorschriften ergehen könnten, könne dahingestellt bleiben."
Leider blieben die Länder untätig und so dürfen selbst Wohnmobile, Bootsanhänger und ähnliches Zeug rumstehen.
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@isotopp Die Bundesländer könnten gegen flächendeckendes Dauerparken vorgehen, indem sie Gemeingebrauch genauer definieren und entsprechend einschränken. Das wird auch schon im Urteil erwähnt: "Ob Parken immer zum verkehrsrechtlichen Gemeingebrauch gehöre und ob für Fälle, in denen das nicht mehr der Fall sei, landesrechtliche Vorschriften ergehen könnten, könne dahingestellt bleiben."
Leider blieben die Länder untätig und so dürfen selbst Wohnmobile, Bootsanhänger und ähnliches Zeug rumstehen.
@neuimneuland @isotopp Ich würde mich ja sehr freuen, wenn Initiativen daran arbeiten würden, eine Aufhebung dieses Urteils anzustreben. Die Auswirkungen dieses Gemeingebrauchs war ja in den 60ern noch gar nicht absehbar.
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