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  3. Morgen ist der 4. März 2026.

Morgen ist der 4. März 2026.

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    wrote last edited by
    #1

    Morgen ist der 4. März 2026.

    Damit wird sich dann das Urteil BVerwG, 04.03.1966 - IV C 2.65 60 Mal gejährt haben.

    In diesem Urteil wurde entscheiden, daß das Abstellen von privaten Stehzeugen im öffentlichen Raum erlaubt ist und eine Stadtverwaltung das nicht prinzipiell untersagen kann.

    Mehr zum Kontext und zum Hintergrund in https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf

    und zum Widerstand in

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    Kein Platz für Blech

    Seit Jahrzehnten dürfen Autos auf öffentlicher Fläche parken. Das muss nicht so bleiben.

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    (www.fr.de)

    Jedenfalls, vor 60 Jahre fing die ganze Misere an, die dazu geführt hat, daß jedermensch glaubt, seinen Blechkram in der Öffentlichkeit lagern zu dürfen.

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    neuimneuland@mastodon.socialN 1 Reply Last reply
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    • isotopp@infosec.exchangeI isotopp@infosec.exchange

      Morgen ist der 4. März 2026.

      Damit wird sich dann das Urteil BVerwG, 04.03.1966 - IV C 2.65 60 Mal gejährt haben.

      In diesem Urteil wurde entscheiden, daß das Abstellen von privaten Stehzeugen im öffentlichen Raum erlaubt ist und eine Stadtverwaltung das nicht prinzipiell untersagen kann.

      Mehr zum Kontext und zum Hintergrund in https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf

      und zum Widerstand in

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      Kein Platz für Blech

      Seit Jahrzehnten dürfen Autos auf öffentlicher Fläche parken. Das muss nicht so bleiben.

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      (www.fr.de)

      Jedenfalls, vor 60 Jahre fing die ganze Misere an, die dazu geführt hat, daß jedermensch glaubt, seinen Blechkram in der Öffentlichkeit lagern zu dürfen.

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      neuimneuland@mastodon.socialN This user is from outside of this forum
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      wrote last edited by
      #2

      @isotopp Die Bundesländer könnten gegen flächendeckendes Dauerparken vorgehen, indem sie Gemeingebrauch genauer definieren und entsprechend einschränken. Das wird auch schon im Urteil erwähnt: "Ob Parken immer zum verkehrsrechtlichen Gemeingebrauch gehöre und ob für Fälle, in denen das nicht mehr der Fall sei, landesrechtliche Vorschriften ergehen könnten, könne dahingestellt bleiben."

      Leider blieben die Länder untätig und so dürfen selbst Wohnmobile, Bootsanhänger und ähnliches Zeug rumstehen.

      reinald@nrw.socialR 1 Reply Last reply
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      • neuimneuland@mastodon.socialN neuimneuland@mastodon.social

        @isotopp Die Bundesländer könnten gegen flächendeckendes Dauerparken vorgehen, indem sie Gemeingebrauch genauer definieren und entsprechend einschränken. Das wird auch schon im Urteil erwähnt: "Ob Parken immer zum verkehrsrechtlichen Gemeingebrauch gehöre und ob für Fälle, in denen das nicht mehr der Fall sei, landesrechtliche Vorschriften ergehen könnten, könne dahingestellt bleiben."

        Leider blieben die Länder untätig und so dürfen selbst Wohnmobile, Bootsanhänger und ähnliches Zeug rumstehen.

        reinald@nrw.socialR This user is from outside of this forum
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        #3

        @neuimneuland @isotopp Ich würde mich ja sehr freuen, wenn Initiativen daran arbeiten würden, eine Aufhebung dieses Urteils anzustreben. Die Auswirkungen dieses Gemeingebrauchs war ja in den 60ern noch gar nicht absehbar.

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