Bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren, darf der Verfassungsschutz die AfD weiterhin nicht als "gesichert rechtsextrem" bezeichnen.
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Bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren, darf der Verfassungsschutz die AfD weiterhin nicht als "gesichert rechtsextrem" bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden. Der VS habe zu wenig Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei angeführt, so das Gericht.
Verwaltungsgericht Köln: VG Köln: Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen
Behördeninternet: Verwaltungsgericht Köln
(www.vg-koeln.nrw.de)
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Bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren, darf der Verfassungsschutz die AfD weiterhin nicht als "gesichert rechtsextrem" bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden. Der VS habe zu wenig Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei angeführt, so das Gericht.
Verwaltungsgericht Köln: VG Köln: Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen
Behördeninternet: Verwaltungsgericht Köln
(www.vg-koeln.nrw.de)
@SWeiermann Ist das schon ein Hinweis auf das Urteil im Hauptverfahren?
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@SWeiermann Ist das schon ein Hinweis auf das Urteil im Hauptverfahren?
@TobiWu Es wäre jedenfalls sicher sinnvoll wenn der VS da noch nachliefert.
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