Ein nicht näher genannter Arbeitgeber hat vor Gericht eine Schlappe hinnehmen müssen.
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Ein nicht näher genannter Arbeitgeber hat vor Gericht eine Schlappe hinnehmen müssen. 🥲
Der AG und sein angeschlossener Betriebsrat hatte die Regel erlassen, Arbeitnehmer haben sich bei Krankmeldungen mit gültigkeit bis So. 23:59 Uhr spätestens bis Freitags 12 Uhr telefonisch zu melden ob sie am kommenden Montag wieder arbeiten kommen um dann ihre Arbeitzeiten genannt zu bekommen.
Kollege hat sich nicht dran gehalten, bekam ne Abmahnung, hat geklagt und gewonnen.
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Ein nicht näher genannter Arbeitgeber hat vor Gericht eine Schlappe hinnehmen müssen. 🥲
Der AG und sein angeschlossener Betriebsrat hatte die Regel erlassen, Arbeitnehmer haben sich bei Krankmeldungen mit gültigkeit bis So. 23:59 Uhr spätestens bis Freitags 12 Uhr telefonisch zu melden ob sie am kommenden Montag wieder arbeiten kommen um dann ihre Arbeitzeiten genannt zu bekommen.
Kollege hat sich nicht dran gehalten, bekam ne Abmahnung, hat geklagt und gewonnen.
@CptCheesyCrust hä? Hab ich ne Glaskugel oder wie?
Sinnvoll wäre doch: für Montag nachmittags einplanen, dann kann man sich ggf. vormittags wieder abmelden nach Arztbesuch. -
Ein nicht näher genannter Arbeitgeber hat vor Gericht eine Schlappe hinnehmen müssen. 🥲
Der AG und sein angeschlossener Betriebsrat hatte die Regel erlassen, Arbeitnehmer haben sich bei Krankmeldungen mit gültigkeit bis So. 23:59 Uhr spätestens bis Freitags 12 Uhr telefonisch zu melden ob sie am kommenden Montag wieder arbeiten kommen um dann ihre Arbeitzeiten genannt zu bekommen.
Kollege hat sich nicht dran gehalten, bekam ne Abmahnung, hat geklagt und gewonnen.
@CptCheesyCrust Mit der Anforderung kannst ja eigentlich nur "nein" sagen und ggf. am Montag sagen "geht doch wieder"?
Was ein Unsinn, gut, dass das kassiert wurde.
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@CptCheesyCrust Mit der Anforderung kannst ja eigentlich nur "nein" sagen und ggf. am Montag sagen "geht doch wieder"?
Was ein Unsinn, gut, dass das kassiert wurde.
@1000millimeter @CptCheesyCrust Das sind so Dinge, die gehen, wenn man miteinander pfleglich umgeht. "Wenn schon absehbar, wäre gut, wenn ihr bis Freitag mittag euch meldet" -> geht und wenn das Unternehmen gut mit den Leuten umgeht, warum nicht? "Ihr müsst" -> auf welcher Rechtsgrundlage?
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@1000millimeter @CptCheesyCrust Das sind so Dinge, die gehen, wenn man miteinander pfleglich umgeht. "Wenn schon absehbar, wäre gut, wenn ihr bis Freitag mittag euch meldet" -> geht und wenn das Unternehmen gut mit den Leuten umgeht, warum nicht? "Ihr müsst" -> auf welcher Rechtsgrundlage?
@AndiBarth @1000millimeter @CptCheesyCrust Baut leider trotzdemDruck auf. Die Rechtsgrundlage ist: Der muss ja erst klagen, damit das eindeutig ist. Solange bin ich als Unternehmen überzeugt, dass es rechtens ist. Wenn das in erster Instanz klappt: Wow. Abmahnungen anzufechten ist sehr aufwendig und wenn die Kammer der 1. Instanz keinen Bock hat, haste automatisch verloren. Selbst erlebt.
2. Instanz fixt es dann hoffentlich (wenn Du einen Anwalt hast, der so viel arbeiten will). -
@AndiBarth @1000millimeter @CptCheesyCrust Baut leider trotzdemDruck auf. Die Rechtsgrundlage ist: Der muss ja erst klagen, damit das eindeutig ist. Solange bin ich als Unternehmen überzeugt, dass es rechtens ist. Wenn das in erster Instanz klappt: Wow. Abmahnungen anzufechten ist sehr aufwendig und wenn die Kammer der 1. Instanz keinen Bock hat, haste automatisch verloren. Selbst erlebt.
2. Instanz fixt es dann hoffentlich (wenn Du einen Anwalt hast, der so viel arbeiten will).@AndreasSebayang @AndiBarth @CptCheesyCrust Naja wie gesagt als AN wär da der Standard, am Freitag "nein" zu sagen. (Soferns mir nicht am Freitag schon wieder blendend geht.) Und dann ggf. halt am Montag: Überraschung, geht doch wieder.
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@AndreasSebayang @AndiBarth @CptCheesyCrust Naja wie gesagt als AN wär da der Standard, am Freitag "nein" zu sagen. (Soferns mir nicht am Freitag schon wieder blendend geht.) Und dann ggf. halt am Montag: Überraschung, geht doch wieder.
@1000millimeter @AndiBarth @CptCheesyCrust Ja, das funktioniert sicher. Man darf halt nur nicht so krank sein, es zu vergessen.
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Ein nicht näher genannter Arbeitgeber hat vor Gericht eine Schlappe hinnehmen müssen. 🥲
Der AG und sein angeschlossener Betriebsrat hatte die Regel erlassen, Arbeitnehmer haben sich bei Krankmeldungen mit gültigkeit bis So. 23:59 Uhr spätestens bis Freitags 12 Uhr telefonisch zu melden ob sie am kommenden Montag wieder arbeiten kommen um dann ihre Arbeitzeiten genannt zu bekommen.
Kollege hat sich nicht dran gehalten, bekam ne Abmahnung, hat geklagt und gewonnen.
Fun fact: Gewerkschaft (GDL) wollte den Fall NICHT übernehmen, musste die Private Rechtschutz einspringen.
Fader Beigeschmack das ganze und lässt mich überlegen ob ich die 28€/mtl. weiter bezahlen möchte wenn die einen bei solchen Kleinigkeiten schon hängen lassen.
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Fun fact: Gewerkschaft (GDL) wollte den Fall NICHT übernehmen, musste die Private Rechtschutz einspringen.
Fader Beigeschmack das ganze und lässt mich überlegen ob ich die 28€/mtl. weiter bezahlen möchte wenn die einen bei solchen Kleinigkeiten schon hängen lassen.
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@1000millimeter Leider schon öfter gehört das die da sehr picky sind bisher aber immer nur über Flurfunk. Diesmal hab ichs aber aus erster hand und sehr vertrauenswürdig.
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Fun fact: Gewerkschaft (GDL) wollte den Fall NICHT übernehmen, musste die Private Rechtschutz einspringen.
Fader Beigeschmack das ganze und lässt mich überlegen ob ich die 28€/mtl. weiter bezahlen möchte wenn die einen bei solchen Kleinigkeiten schon hängen lassen.
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Fun fact: Gewerkschaft (GDL) wollte den Fall NICHT übernehmen, musste die Private Rechtschutz einspringen.
Fader Beigeschmack das ganze und lässt mich überlegen ob ich die 28€/mtl. weiter bezahlen möchte wenn die einen bei solchen Kleinigkeiten schon hängen lassen.
@CptCheesyCrust Einerseits WTF.
Andererseits immer ein großer Erfolg für die andere Seite, wenn Leute wegen Kleinigkeiten aus Gewerkschaften austreten.
Gerade die Beiträge für die GDL dürften sich mehr als bezahlt gemacht haben die letzten Jahrzehnte. -
Fun fact: Gewerkschaft (GDL) wollte den Fall NICHT übernehmen, musste die Private Rechtschutz einspringen.
Fader Beigeschmack das ganze und lässt mich überlegen ob ich die 28€/mtl. weiter bezahlen möchte wenn die einen bei solchen Kleinigkeiten schon hängen lassen.
@CptCheesyCrust andere Branche und andere Gewerkschaft, aber meine persönliche Erfahrung: der „Rechtschutz“ einer Gewerkschaft ist eigentlich in Wahrheit ein „Unrechtschutz“ des Arbeitgebers. #gewerkschaft
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Ein nicht näher genannter Arbeitgeber hat vor Gericht eine Schlappe hinnehmen müssen. 🥲
Der AG und sein angeschlossener Betriebsrat hatte die Regel erlassen, Arbeitnehmer haben sich bei Krankmeldungen mit gültigkeit bis So. 23:59 Uhr spätestens bis Freitags 12 Uhr telefonisch zu melden ob sie am kommenden Montag wieder arbeiten kommen um dann ihre Arbeitzeiten genannt zu bekommen.
Kollege hat sich nicht dran gehalten, bekam ne Abmahnung, hat geklagt und gewonnen.
@CptCheesyCrust WTF? Ich wurde in solchen Fällen dann immer gebeten erst am Montag in der Praxis vorbei zu schauen zwecks Folge-Krankschreibung. D.h. das könnte ich noch gar nicht wissen zu diesem Zeitpunkt.
Aber ja klar, wer die Personaldecke ohne Not so drastisch reduziert, der kommt eben immer auf dumme Ideen um den Betrieb noch "irgendwie" Aufrecht erhalten zu können. Die Reflektion das man da evtl. strukturell völlig auf dem Holzweg ist.. Die habe ich noch nie gesehen in solchen Fällen.
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Fun fact: Gewerkschaft (GDL) wollte den Fall NICHT übernehmen, musste die Private Rechtschutz einspringen.
Fader Beigeschmack das ganze und lässt mich überlegen ob ich die 28€/mtl. weiter bezahlen möchte wenn die einen bei solchen Kleinigkeiten schon hängen lassen.
@CptCheesyCrust Wahrscheinlich, weil es ein Betriebsratsthema ist...
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