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  3. Abmahnungen durch KSP Kanzlei (Hamburg) wegen lange zurückliegender Urheberrechtsverletzung (dpa Bild):

Abmahnungen durch KSP Kanzlei (Hamburg) wegen lange zurückliegender Urheberrechtsverletzung (dpa Bild):

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  • anneroth@systemli.socialA anneroth@systemli.social

    Abmahnungen durch KSP Kanzlei (Hamburg) wegen lange zurückliegender Urheberrechtsverletzung (dpa Bild):

    Lohnt sich gegenhalten? Mit was für Anwalt*innen? Gibt's Erfahrungen?

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    #3

    @anneroth Man kann mit KSP "verhandeln", dann wirds billiger, ist eine Erfahrung. Mit Anwalt gegengehalten hab ich noch nicht.

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    • R relay@relay.infosec.exchange shared this topic
    • anneroth@systemli.socialA anneroth@systemli.social

      Abmahnungen durch KSP Kanzlei (Hamburg) wegen lange zurückliegender Urheberrechtsverletzung (dpa Bild):

      Lohnt sich gegenhalten? Mit was für Anwalt*innen? Gibt's Erfahrungen?

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      #4

      @anneroth Es lohnt sich m.E. zumindest, erstmal konkrete Belege zu verlangen und dann ggf. nochmal über den Preis zu verhandeln. 50% Reduktion sind auf jeden Fall drin.

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      • anneroth@systemli.socialA anneroth@systemli.social

        Abmahnungen durch KSP Kanzlei (Hamburg) wegen lange zurückliegender Urheberrechtsverletzung (dpa Bild):

        Lohnt sich gegenhalten? Mit was für Anwalt*innen? Gibt's Erfahrungen?

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        #5

        @anneroth dasselbe ist mir Anfang des Jahres auch passiert als ich wegen eines 10 Jahren zurückliegenden Falls Post vom Gericht bekommen habe. Habe zum Glück einen Anwalt gefunden mit dem ich mich jetzt verteidige.

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        • anneroth@systemli.socialA anneroth@systemli.social

          Abmahnungen durch KSP Kanzlei (Hamburg) wegen lange zurückliegender Urheberrechtsverletzung (dpa Bild):

          Lohnt sich gegenhalten? Mit was für Anwalt*innen? Gibt's Erfahrungen?

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          #6

          @anneroth Glückwunsch. Hatte ich vor ein paar Monaten auch, für ein im Bundestagswahlkampf 2009 verwendetes Foto. Geld für anwaltliche Erstberatung hätte ich mir sparen können (bzw. war dann nur für Erkenntnisgewinn): die Verjährungsfrist von zehn Jahren beginnt erst mit Kenntnisnahme der Lizenzverletzung durch Rechteinhaber, frühere Kenntnis hätte ich belegen müssen.

          KSP lässt sich aber auf Vergeblich ein, wenn man schnell reagiert. Bei mir waren es 50 % der Forderung.

          anneroth@systemli.socialA sascha_raubal@muenchen.socialS 2 Replies Last reply
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          • stefankarstens@norden.socialS stefankarstens@norden.social

            @anneroth Glückwunsch. Hatte ich vor ein paar Monaten auch, für ein im Bundestagswahlkampf 2009 verwendetes Foto. Geld für anwaltliche Erstberatung hätte ich mir sparen können (bzw. war dann nur für Erkenntnisgewinn): die Verjährungsfrist von zehn Jahren beginnt erst mit Kenntnisnahme der Lizenzverletzung durch Rechteinhaber, frühere Kenntnis hätte ich belegen müssen.

            KSP lässt sich aber auf Vergeblich ein, wenn man schnell reagiert. Bei mir waren es 50 % der Forderung.

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            #7

            @StefanKarstens Vergeblich?

            H stefankarstens@norden.socialS 2 Replies Last reply
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            • anneroth@systemli.socialA anneroth@systemli.social

              Abmahnungen durch KSP Kanzlei (Hamburg) wegen lange zurückliegender Urheberrechtsverletzung (dpa Bild):

              Lohnt sich gegenhalten? Mit was für Anwalt*innen? Gibt's Erfahrungen?

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              #8

              @anneroth Habe mich mal vor ca. 15 Jahren gegen KSP mit der Kanzlei Paschke & Partner aus Berlin zur Wehr gesetzt. Hat aber auch nur eine Reduktion gebracht.

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              • anneroth@systemli.socialA anneroth@systemli.social

                @StefanKarstens Vergeblich?

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                heggening@bonn.social
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                #9

                @anneroth @StefanKarstens
                *Vergleich
                oder?

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                • anneroth@systemli.socialA anneroth@systemli.social

                  @StefanKarstens Vergeblich?

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                  #10

                  @anneroth * Vergleich 😅

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                  • stefankarstens@norden.socialS stefankarstens@norden.social

                    @anneroth Glückwunsch. Hatte ich vor ein paar Monaten auch, für ein im Bundestagswahlkampf 2009 verwendetes Foto. Geld für anwaltliche Erstberatung hätte ich mir sparen können (bzw. war dann nur für Erkenntnisgewinn): die Verjährungsfrist von zehn Jahren beginnt erst mit Kenntnisnahme der Lizenzverletzung durch Rechteinhaber, frühere Kenntnis hätte ich belegen müssen.

                    KSP lässt sich aber auf Vergeblich ein, wenn man schnell reagiert. Bei mir waren es 50 % der Forderung.

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                    #11

                    @StefanKarstens
                    Das mit der Verjährung ist ja der Hammer. Bis dahin ist das Bild eh schon längst völlig veraltet. Die Rechtsprechung zugunsten der Abmahn-Industrie stinkt zum Himmel.
                    @anneroth

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                    • anneroth@systemli.socialA anneroth@systemli.social

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                      #12

                      @anneroth
                      Hatte ich vor Jahren mal mit einem Verein.
                      https://www.recht-im-internet.de/ra-joerg-heidrich (arbeitet auch für die c't) hat freundlich und kompetent geholfen. Auch für die Frage: was können wir denn in Summe sparen, wenn wir Ihr Honorar auch bezahlen müssen, war er offen. 😉

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